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BVK ratet Versicherungsunternehmen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat die Initiative "Fairness für Versicherungsvertreter" ins Leben gerufen, um mit einem Rating die Transparenz für wechselwillige und neu hinzukommende Versicherungsvertreter zu erhöhen. Ziel ist die Erstellung einer Qualitätsbeurteilung der Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit den gebundenen Versicherungsvertretern. Zentraler Orientierungspunkt der Beurteilung ist die Fairness. Mit dem Rating sollen diejenigen Versicherungsunternehmen gewürdigt werden, die sich in besonderer Weise als verlässliche und faire Partner auszeichnen und es den Versicherungsvertretern ermöglichen, als selbst verantwortliche Unternehmer handeln zu können.
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Der Ausgleichsanspruch des Versicherungs- und Bausparkassenvertreters
Wie hoch ist mein Ausgleichsanspruch? Was muss ich alles beachten? Wo sind Fallstricke? Antworten auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie in unserer Artikelserie. Dieses Mal geht es um die Besonderheiten der „Multiplikatoren“, wenn Zeiten als Angestellter berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus informieren wir über ein Schreiben des GDV, wonach auch im Todesfall die Erlebensfallmultiplikatoren angewendet werden sollen.
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Ist der Fremdgeschäftsführer einer GmbH wirklich immer versicherungspflichtig?
Während der Gesellschafter-Geschäftsführer in einer normalen GmbH in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis z. B. grundsätzlich als versicherungsfrei eingestuft wird, sofern er mindestens 50% des Stammkapitals besitzt, ist die Einordnung des Fremdgeschäftsführers in einer ‚normalen’ GmbH seit Jahrzehnten umstritten. Der Beitrag beleuchtet die verschiedenen Stellungen von Fremdgeschäftsführern innerhalb und außerhalb der Familien-GmbH im Hinblick auf ihre Sozialversicherungspflicht und gibt einen Überblick über die Rechtsprechung.
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Vertriebsgeschnetzeltes
In dieser neuen Rubrik stellt unser Autor Michael Erdmann mit spitzer Feder neue Entwicklungen der Vermittlerbranche vor und fragt nach Sinn und Unsinn einiger gesetzlicher Regelungen. Außerdem versucht er, Licht in das Dunkel von „schwarzen Löchern“ bei Versicherungsunternehmen zu bringen.
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Weiterqualifizierung zu Vorzugspreisen!
Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) macht allen Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für ausgewählte Produkte ein spezielles Angebot. Bei welchen Weiterqualifizierungen Sie mit welchen Preisnachlässen rechnen können, erfahren Sie hier.
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Neues Studienkonzept mit Schwerpunkt Vertriebsmanagement
Mit der neu strukturierten Fortbildung zum/-r „Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (IHK)” bietet die DVA im online-gestützten Fernstudium kompetenzorientiertes Lernen für Teilnehmer, die Weiterbildung und berufliche Herausforderungen flexibel verbinden möchten. Der BVK unterstützt den Gedanken, dass man online lernt – aber nicht allein - und begrüßt das neue Studienkonzept, das den Teilnehmern eine inhaltliche Ausrichtung auf das Thema Vertriebsmanagement ermöglicht.
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Steuertipps
In dieser Ausgabe geht es um Steuererstattungsansprüche in Ehegattenfällen, Aufforderungen durch das Finanzamt, künftig zu bilanzieren, die steuerliche Geltendmachung privater Handwerkerrechnungen und die Pendlerpauschale. Auch wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und durch das (erste) Maßnahmenpaket zur Verhinderung der drohenden Rezession werden dargestellt.
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Incentives an Unteragenten: Sparen durch Zahlen
Incentives zur Mitarbeitermotivation sind inzwischen gang und gäbe: Doch der jeweilige Incentive-Gewinn wird nicht immer uneingeschränkt begrüßt. Denn es gibt mindestens zwei Nachteile: Der Gewinner genießt sein Glück, obwohl sich die Arbeit auf dem Schreibtisch stapelt, und der Gewinn ist zu versteuern. Zumindest der zweite Nachteil muss nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht zwingend sein. Der BFH hat nämlich – sicherlich ungewollt – einen Weg aufgezeigt, wie die Versteuerung legal umgangen werden kann.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.