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2009 – Was uns bewegt

Der Jahresbeginn ist für BVK-Präsident Michael H. Heinz schon traditionell Anlass, grundsätzliche Gedanken über die Lage und Zukunft des Berufsstandes der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute zu formulieren. Dabei kann bei einem Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Branche die erwartete Rezession nicht ausgeklammert werden. Fakt ist: 2009 wird kein Jahr ungetrübter Freude. Die Versicherungsvermittler sind unmittelbar abhängig von den wirtschaftlichen Realitäten der Kunden. Niemand kann hier eine Prognose abgeben, die individuell für jeden einzelnen zutrifft. In Zeiten einer Krise, die immer auch eine nicht zu unterschätzende psychologische Komponente hat, sind die Vermittler aufgrund ihrer bedeutenden gesellschaftspolitischen Rolle mehr gefragt denn je! In den kommenden zwölf Monaten wird sich die Vermittlerlandschaft weiter verändern. Es wird nach unserer Prognose zu einer bisher beispiellosen Neuorientierung der Vermittler in der Frage der konkreten Gestaltung ihres Geschäftsmodells kommen. Wir dürfen es aus unserem Selbstverständnis heraus nicht den Gesellschaften und Vertrieben überlassen, die zukünftige Vermittlerwelt im Alleingang zu gestalten. 2009 ist ein so genanntes „Super-Wahljahr“. Gerade jetzt gilt es, genau darauf zu achten, dass die Belange der Versicherungsvermittler in den Wahlprogrammen der Parteien ausreichend Platz finden. Neben der Politik – als Stichworte seien die Gesundheitsreform und die Weiterentwicklung des Vermittlerrechts genannt – bleiben die Versicherungsunternehmen die Hauptadressaten unserer Tätigkeit. Wir werden auch weiterhin gegenüber den Gesellschaften eine klare und deutliche Sprache sprechen, wenn es um die Verletzung gemeinsam aufgestellter Prinzipien oder der Interessen einzelner Vermittler oder von Gruppen geht. Selbstverständlich werden wir auch in 2009 die Beratung der Vermittler in rechtlichen und verstärkt in wirtschaftlichen Fragen durchführen. Dazu gehört auch ein Rating der Versicherungsunternehmen, das wir in diesem Jahr angehen werden. Wir werden die in letzter Zeit sehr fruchtbare Zusammenarbeit mit den Vertretervereinigungen weiter ausbauen. Diese kollegialen Vereinigungen erkennen zunehmend die Bedeutung eines starken Berufsverbandes, der Themen aufgreift und Interessen durchsetzt, die über die eigenen Aufgaben weit hinausgehen. Hier wird eine Solidarität gelebt, die eine breite und tiefe Wirkung in der Gestaltung der Vertriebs-Realität deutscher Versicherer hinterlässt. Sie sehen, es gibt auch im jetzt beginnenden Jahr für uns genügend Anlässe, tätig zu werden.Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Aufgaben. Mit Ihrer Solidarität im Rücken wird es uns gelingen, der drohenden Rezession unsere Qualitäten als gestandene Kaufleute entgegen zu stellen.

 

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Beratungspflichten des Vermittlers

Das Oberlandesgericht Celle hat sich mit der interessanten Frage beschäftigt, inwieweit die Aufklärungs- und Beratungspflichten eines gebundenen Vermittlers gehen, wenn der Versicherungsvermittler den Kunden über die Folgen des Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung berät. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass den für einen privaten Krankenversicherer handelnden Agenten beim Abschluss eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für den Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörige grundsätzlich keine Pflicht trifft, diesen ungefragt und umfassend über die Vor- und Nachteile zu beraten, die sich aus dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ergeben können.

 

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Ziele des BVK umgesetzt: „Alte-Hasen-Regelung“ jetzt unbefristet

Aufatmen können selbständige und unselbständige Vermittler, die ununterbrochen seit dem 31. 8. 2000 Versicherungen vermitteln: Für diese so genannten „Alten- Hasen“ fällt die Frist ersatzlos weg. Bisher mussten sie sich spätestens bis zum 1. 1. 2009 in das Register eintragen lassen, um ohne weitere Sachkundeprüfung eine Erlaubnis erhalten zu können. Dies beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. 12. 2008 zur Änderung der „Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung“ (VersVermV), die zum 1. 1. 2009 in Kraft trat. Damit wurde einer zentralen BVK-Forderung im Vorfeld der Beratungen zur Änderung der VersVermV entsprochen. Auch andere wichtige berufspolitische Ziele des BVK wurden verwirklicht. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Versicherungsunternehmen nur fünf Jahre für Ersatzansprüche von Kunden haften sollten (Begrenzung der Nachhaftung), sind komplett gestrichen worden und die einjährige Sperrfrist bei der Sachkundeprüfung für alle diejenigen, die nach zwei Versuchen erfolglos waren, ist ebenfalls weggefallen.

 

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Neuer Gehaltstarif für das Versicherungsvermittler- Gewerbe (BVK)

Der fünfte Verhandlungstermin hat endlich zu einem Ergebnis geführt. Die Tarif- Kommission des BVK schaffte es – zunächst unter der Leitung des früheren BVK-Vizepräsidenten Bernd Martin, dann unter der Leitung von BVK-Vizepräsident Thomas Billerbeck – nach vier Gesprächsrunden, die Vertreter der Vereinten Dienstleistungs- Gewerkschaft ver.di von der z. Zt. äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation der Vermittler zu überzeugen und einen vertretbaren Verhandlungskompromiss zu finden. Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 werden die Gehälter, Tätigkeits- und Verantwortungszulagen um 2,9% erhöht.

... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.