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Mehr Qualität von Finanzdienstleistern gefordert
In einer vom Bundesministerium für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie werden erhebliche Mängel in der Beratung der Finanzdienstleister, aber auch der Versicherungsvermittler gesehen. Die Studie schätzt durch falsche Finanzberatung entstehende Vermögensschäden auf jährlich 20–30 Milliarden EURO. Zu dieser Studie, zu der der BVK bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, fand am 10. März 2009 auf Einladung der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in Berlin eine Fachtagung statt, zu der u.a. BVK-Präsident Michael H. Heinz und BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich geladen waren. Schon im Vorfeld der Fachtagung war der BVK an einem Hintergrundgespräch des Verbraucherschutzministeriums mit nur vier Vermittler- und Beraterverbänden beteiligt, in dem der BVK seine Positionen zu der Studie einbringen konnte, vor allem aber deutlich machte, dass die Feststellungen der Studie, soweit sie die Versicherungsvermittler betreffen, durch das Versicherungsvermittlerrecht überholt seien.
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Schadensersatz wegen fristloser Kündigung bei der Ablehnung der Haftungszeitverlängerung
Die Weigerung eines Versicherungsvertreters, erweiterte Haftungszeiten zu akzeptieren, berechtigt den Versicherer nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg I nicht zur fristlosen Kündigung. Auch hat das Unternehmen, das infolge der VVG-Novellierung die Abschlusskosten für einen Lebensversicherungsvertrag gleichmäßig auf fünf Jahre verteilen muss, keinen Anspruch darauf, dass der Versicherungsvermittler deswegen ebenfalls fünf Jahre lang beim Storno haften müsse. Die vom BVK unterstützte Klage des gekündigten Vertreters hatte somit Erfolg: Das Gericht sprach dem Vertreter in dem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil sowohl den Ausgleichsanspruch als auch Schadensersatzansprüche wegen Provisionsausfällen uneingeschränkt zu.
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Noch ein Überraschungs-Ei!
Michael Erdmann beschreibt, wie § 28 und § 86 VVG die Versicherungskunden durch die Beweislastumkehr und die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit schlechter stellen und damit die beabsichtigte Stärkung des Verbraucherschutzes konterkarieren. Außerdem wird die Praxis der durch das VVG veränderten Schadenregulierung vorgestellt.
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Makler & Mehrfachagenten aktuell
In dieser neuen Rubrik berichten BVK-Vizepräsident Thomas Billerbeck und die Kommission für Makler und Mehrfachagenten über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Makler und Mehrfachagenten.
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BVK-Bildungsaward verliehen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verlieh am 27. Februar 2009 erstmals den BVK-Bildungsaward für die beste vertriebsorientierte Abschlussarbeit im Rahmen des Studiums zum Versicherungsbetriebswirt bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Preisträger der mit eintausend Euro dotierten Auszeichnung war Heiko Engmann aus Limburgerhof für seine wissenschaftliche Darstellung zum Thema „Auswirkungen der VVG-Reform und der EU-Vermittlerrichtlinie auf den Versicherungsvertrieb“. Die BVK-Jury, die sich aus Vertretern des BVK-Präsidiums, der BVK-Geschäftsführung und einem Mitglied der BVK-Kommission für Aus- und Weiterbildung zusammensetzte, überzeugte in der Studienarbeit die fundierte Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf den Versicherungsvertrieb.
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Vertriebsgeschnetzeltes – Zahlen, Nachrichten und Nachdenkenswertes aus der Branche
Michael Erdmann stellt dieses Mal positive Erkenntnisse aus dem Tarifwirrwarr der Kfz-Versicherung vor, fragt nach, wie die Finanzmarktkrise mental verarbeitet sowie durch die demographische Entwicklung noch verstärkt wird und warum die Treue von Versicherungskunden nachlässt. Daneben widmet er sich den Beschwerden über Versicherungsvermittler und den Renditevorteilen der klassischen Lebensversicherung gegenüber Aktienfonds.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.