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Seite 364
5. Spitzentreffen des BVK mit den Vertretervereinigungen

Die Förderung der Qualität in der Versicherungsvermittlung, die Abwehr der Angriffe von Politik und Verbraucherschützern und die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise waren die Kernthemen des diesjährigen Godesberger Spitzentreffens der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, dem Vorstand des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) und Mitgliedern des BVK-Präsidiums. Bereits zum fünften Mal in Folge fand die einmal im Jahr einberufene Tagung statt. Ziel ist es, aktuelle Entwicklungen in der Vermittler- und Versicherungsbranche konstruktiv zu diskutieren und gemeinsame Positionen im Spannungsfeld zwischen Versicherungsunternehmen, Politik und Verbraucherschutz zu finden und wahrzunehmen.

 

Seite 368
Wann müssen selbständige Versicherungsvertreter beim Amtsgericht klagen?

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten sind für Handelsvertreter und damit auch für Versicherungsvertreter grundsätzlich die allgemeinen Zivilgerichte wie Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof zuständig. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Handelsvertreter bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen vor dem Arbeitsgericht und nicht vor dem Zivilgericht klagen bzw. verklagt werden kann. Der Beitrag erläutert, wann dies der Fall sein könnte.

Seite 368
Deutscher Anwaltverein zieht diskriminierende Werbung zurück
Als ob es nicht reicht, dass Bundesregierung und Verbraucherschützer die Versicherungsvermittler
ungerechtfertigt und mit unwahren Unterstellungen diskriminieren, hat der Deutsche Anwaltverein in einer Anzeige, die die kompetente, unabhängige und vertrauliche Rechtsberatung durch Rechtsanwälte herausstellen soll, mit dem Photo eines Hausierers geworben, der gleichzeitig Staubsauger verkauft und Rechtsberatung, Versicherungen sowie Abos anbietet. Der BVK protestierte dagegen.

Seite 370
Makler & Mehrfachagenten aktuell – BGH betont Sachwalter-Pflichten des Versicherungsmaklers

Dieses Mal geht es um einen Rechtstreit zwischen einem Kunden und seinem Makler, weil dieser nicht auf eine Ausschlussfrist in der Unfallversicherung hingewiesen hat. Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass sich Makler immer wieder vor Augen halten sollten, wie weit ihre Verpflichtungen gegenüber den von ihnen betreuten Versicherungsnehmern reichen.

Seite 374
Dies und Das – Bemerkenswertes aus Justiz, Politik und dem „richtigen Leben“
In dieser Ausgabe wird u.a. über einen Systemadministrator berichtet, der seine Rechte missbraucht hat, außerdem über die Aufklärungskampagne des Bundesgesundheitsministeriums gegen die Schweinegrippe und die auffällige Zunahme von Veröffentlichungen des Bundesarbeitsministeriums zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Seite 376
Vertriebsgeschnetzeltes – Zahlen, Nachrichten und Nachdenkenswertes aus der Branche
Michael Erdmann beleuchtet u.a. das Urteil der Zeitschrift „Finanztest“ über Versicherungsvermittler auf seine Tauglichkeit und fragt sich, wer eigentlich die Rater ratet. Außerdem gibt er Einblicke in den Umgang mit Gesundheitsfragen sowie in das Krankenversicherungsgeschäft und stellt fest, dass die Schadenregulierung zur alltäglichen Vermittlerpraxis gehört, wofür aber immer weniger Vergütungen gezahlt werden.

Seite 386
Was sich steuerlich bei Unfallversicherungen ändert
Zur steuerlichen Behandlung von Unfallversicherungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im August ein noch undatiertes Rundschreiben vorgelegt, das an die Stelle des entsprechenden Rundschreibens vom 17. Juli 2000 tritt. Gravierende Änderungen stehen aber nicht an. Vielmehr hat das Ministerium Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem Thema zusammengefasst.

Seite 390
Lebensversicherung – Die langjährige Lebensversicherungselite bleibt Spitze
Das 17. „m-rating Deutscher Lebensversicherer“ des map-reports macht für Unternehmen mit wenigstens 30-jähriger Marktpräsenz eines deutlich: Die Elite der Lebensversicherer bleibt trotz aller Wirren an den Finanzmärkten Spitze. Auch die Neulinge, die noch nicht so lange auf dem Markt sind, weisen kaum größere Schwankungen auf.
 

 

 ... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK