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Verschärfte Bestimmungen zum Telefonmarketing in Kraft getreten
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Damit sollen Verbraucher besser vor dem sogenannten „Cold calling“ geschützt werden, bei dem sie ohne Einwilligung zu Werbezwecken telefonisch kontaktiert werden. Dies betrifft auch Versicherungsvermittler, wenn sie Neu- oder Zusatzverträge telefonisch anbieten. Für die Verbrauchereinwilligung wird zwar die Schriftform nicht erforderlich, jedoch ist es zu Beweiszwecken ratsam, eine Erklärung in Schriftform vom Versicherungskunden zu verlangen, denn im Streitfall liegt die Beweislast beim Anrufer. Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.
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§ 89 b HGB geändert – Anpassung an die EU-Handelsvertreter-Richtlinie
§ 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) wurde äußerst kurzfristig ohne Anhörung der Vermittlerverbände geändert. Er ist bereits am 5. 8. 2009 in Kraft getreten. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um. Die Provisionsverluste des Versicherungsvertreters sind jetzt nur noch einer von mehreren Gesichtspunkten im Rahmen der vorzunehmenden Billigkeitsprüfung. Ob und inwieweit die Gesetzesänderung Auswirkungen auf die „Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs“ hat, wird der BVK eingehend prüfen.
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Wann dürfen unverdiente Provisionsvorschüsse zurückgefordert werden?
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 3. 3. 2009 eine wichtige Entscheidung zur Rückforderung von Provisionsvorschüssen getroffen. Grundlage des Urteils war ein Streit zwischen einem Unternehmen, das sich u.a. mit der Vermittlung von Versicherungen befasst, und einem Consultant, der für das Unternehmen die Versicherungen vermitteln sollte. Aufgrund einer Vereinbarung hatte der beklagte Consultant sieben Vorschusszahlungen auf seine Provision in Höhe von jeweils 1.500 Euro monatlich erhalten und sollte aus dem Absolventen-Potenzial von Hochschulen Versicherungsverträge akquirieren. Dieses war unter den konkreten Bedingungen jedoch nicht ausreichend, um den Vorschuss, den das klagende Unternehmen dem Consultant gewährte, zu verdienen. Die Richter stellten fest, dass die Zahlungsansprüche eine unzulässige Rechtsausübung der Klägerin gemäß § 242 BGB darstellen und durch die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung die Entstehung des negativen Provisionsvorschuss-Saldos verursacht wurde. Nach Auffassung des Gerichtes ist es völlig unerheblich, ob der Consultant als Handelsvertreter oder Angestellter anzusehen ist.
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Ergebnisse der BVK-Strukturerhebung
Die Ergebnisse der 21. Strukturerhebung des BVK liegen vor. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln verlief auch in diesem Jahr die Strukturerhebung qualitativ und quantitativ auf hohem Niveau. 1.623 Teilnehmer haben ihren Fragebogen eingereicht, das sind immerhin 16,7 % der BVK-Mitglieder. Der Beitrag beziffert die Ergebnisse, thematisiert die Kernaussagen der Strukturerhebung und gibt die Meinung der BVK-Kommission für Betriebswirtschaft zu den einzelnen Resultaten wieder.
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Aus dem BVK-Betriebsvergleich: Die Abhängigkeit der Vermittler von unsicheren Bonifikationen und Zuschüssen wächst
Der Artikel informiert über die Entwicklung der Provisions- und Courtageeinnahmen, ihre Verteilung auf die einzelnen Sparten und die betriebswirtschaftlichen Kosten. Besorgniserregend ist die hohe Abhängigkeit der Ertragslage von Bonifikationen und Zuschüssen, die sich bei manchen Vermittlern auf bis zu 11 % belaufen.
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BVK-Jahreshauptversammlung: Workshop-Berichte
Im Nachgang zur diesjährigen BVK-Jahreshauptversammlung vermitteln die Workshopberichte Inhalte und Hintergrundinformationen zur Honorarberatung in der Versicherungsvermittlung, zu den Vorteilen der Bausparvermittlung in der Finanzkrise und zu den Anforderungen von Vermittlern an ihre Vertragspartner. Ein Workshop widmete sich dem Erreichen und Verwirklichen eigener Ziele.
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Vertriebsgeschnetzeltes – Zahlen, Nachrichten und Nachdenkenswertes aus der Branche
Michael Erdmann berichtet u.a. über die Unterschiede zwischen Versicherungsvermittlern und Callcentern, die Zunahme von Maklern und die Zahlenjonglage einiger Versicherer, wenn es um ihre Außendienstler geht. Außerdem nimmt er die Provisionserträge im Lebensversicherungsgeschäft und bei Umdeckungen unter die Lupe.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK