DruckversionDruckversion

 

VersVerm 2-2010Seite 54
Gefesselt oder gebunden?
Wie weit reicht das Weisungsrecht eines Versicherers gegenüber einem Versicherungsvertreter? Diese Frage dürfte von beiden Parteien sehr unterschiedlich beantwortet werden. Einige Gesellschaften finden nichts dabei, die Grenzen zwischen der Tätigkeit eines angestellten Vermittlers und der eines selbständigen Handelsvertreters zu verwischen. Die Anforderungen des neuen Vermittlerrechts wurden zum Anlass genommen, neue Agenturverträge „zu verordnen“ und bei dieser Gelegenheit die Aufgaben der Vermittler neu zu definieren. Der Beitrag schildert, wo die vertragliche Weisungsgebundenheit ihre gesetzlichen Grenzen findet.

 

Seite 56
Glosse - Generalvertreter, aber nur mit Maulkorb
Neue Richtlinien der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG bestimmen, welche Anforderungen Vertreter erfüllen müssen, um den Titel „Generalvertreter“ tragen zu dürfen. Dazu gehört der Verzicht auf Kritik an Gesellschaften der Allianz Gruppe. Titel kann man sich erdienen oder erarbeiten, kaufen oder erkaufen. Da stellt sich nur die Frage, um welchen Preis? Selbständiger Unternehmer und Maulkorb passen einfach nicht zusammen.

 

Seite 60
Versicherungsvermittler im Fokus der Verbraucherschützer
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) denkt derzeit über weitgreifende Einschnitte in den Berufsstand der Versicherungsvermittler nach. Hintergrund ist u.a., dass die Verbraucherzentralen das Geschäftsfeld Altersvorsorgeberatung auf Honorarbasis entdeckt haben. Kritisiert wird mit ungeprüften und pauschalen Anschuldigungen, dass Versicherungsvermittler viel zu viel Geld in viel zu kurzer Zeit durch die Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen verdienen. Die Kritik endet in den meisten Fällen ebenso pauschal darin, dass das angestrebte Ziel der Verbraucherzentralen (Honorarberatung!) das zukünftige Allheilmittel für alles darstellt.

 

Seite 68
Vertriebsgeschnetzeltes - Zahlen, Nachrichten und Nachdenkenswertes aus der Branche
Unser Kolumnist Michael Erdmann thematisiert in dieser Ausgabe den Kulturcharakter von Versicherungen und die nicht zivilen Umgangsformen in der Versicherungswirtschaft. Dabei nimmt er PKV-Spezialvertriebe, die Förderung der Honorarberatung und Prominente als Werbeträger aufs Korn.

 

Seite 78
Für die Lebensversicherung gilt Randziffer 5
Zweifelsfragen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, die das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zum 1. Januar 2009 mit sich gebracht hat, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 22. Dezember 2009 per Rundschreiben beantwortet. Die Lebensversicherung allerdings taucht darin nur als kleine Randziffer auf. Demnach unterliegen kurzlaufende Lebensversicherungen, Erträge aus dem Gebrauchtpolicenhandel und Policen, die vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten fällig oder früh gekündigt werden, der 25-prozentigen Abgeltungsteuer.

 

Seite 80
Pfändungsschutz von Basis-Rentenversicherungen
Altersvorsorgevermögen, soweit es aufgrund gesetzlicher Regelungen besonders gefördert wird - wie die Riester-Rente sowie ab 1.1.2005 die Basis-Rente - ist bei der Vermögensermittlung im Rahmen von Hartz IV-Leistungen nicht zu berücksichtigen (Schonvermögen). Eine Anrechnung auf den gewährten Grundfreibetrag erfolgt nicht. Kommt es allerdings zur vorzeitigen Verwertung dieses Altersvorsorgevermögens, handelt es sich um zu berücksichtigendes verfügbares Vermögen.  

 

... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK