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Provisions- oder Courtageansprüche nach Beendigung der Zusammenarbeit
Während des Bestehens eines Vertretungsvertrages oder der Zusammenarbeit eines Maklers mit einem Versicherungsunternehmen sind die Vergütungsansprüche relativ klar in Provisionsbestimmungen oder Courtagevereinbarungen geregelt. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ergeben sich aber oft Fragen, deren Beantwortung sich nicht eindeutig aus den getroffenen Vereinbarungen ergibt. Dipl.-Volkswirt Dieter Meyer erläutert in seinem Beitrag die rechtlichen Grundlagen der nachvertraglichen Provisionsansprüche der Versicherungsvertreter und den Courtageanspruch der Makler.
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Offenlegung von Provisionen?
In Brüssel fand vom 2. - 4. Februar 2010 das 1. Mid-term-Meeting statt, zu dem das Bureau International des Producteurs d’Assurances et de Réassurances (BIPAR) eingeladen hatte. Hauptthemen waren die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und die Entwicklung der Finanzmärkte. Diskutiert wurde darüber hinaus eine weitergehende Offenlegung von Vermittlervergütungen. Dabei zeigte sich, wie unterschiedlich die Regelungen in den einzelnen Ländern der europäischen Union gesehen werden.
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BVK-Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
Wer sich über den BVK versichert, hat stets hervorragende Bedingungen, die sich laufend aktualisieren. Auf Empfehlung der aus Kollegen besetzten BVK-Arbeitsgruppe entschied das Präsidium den bisher von einem Versichererkonsortium der AXA Versicherung AG, Alten Leipziger und Nassau geführten Rahmenvertrag zum 31.12.2010 zu kündigen. Das Präsidium ist überzeugt, den BVK-Mitgliedern ein neues, sicher noch attraktiveres Angebot mit hervorragenden Versicherungsbedingungen zum Ende der Kündigungsfrist am 30.9.2010 anbieten zu können. Für Makler besteht der bestehende Rahmenvertrag bei der Nassau ohne Änderung weiter.
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BVK-Bildungsaward 2010 würdigt wissenschaftliche Leistung
Im Namen des BVK verlieh BVK-Präsident Michael H. Heinz am 26. Februar 2010 zum zweiten Mal den BVK-Bildungsaward für die beste vertriebsorientierte Abschlussarbeit im Rahmen des Studiums zum Versicherungsbetriebswirt bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Preisträger der mit eintausend Euro dotierten Auszeichnung war Nico Locker für seine wissenschaftliche Darstellung zum Thema „Zukunftstrends und sich daraus ableitende Implikationen für den Vertrieb einer deutschen Ausschließlichkeitsagentur“.
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Berufsunfähigkeitsversicherungen mit fünf Sternen
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) werden Deutschlands Lebensversicherer kundenfreundlicher und kompetenter. Das hat die Morgen & Morgen GmbH in ihrem jüngsten BU-Rating festgestellt. Doch mit fünf Sternen bis an die Spitze schaffte es nur jedes dritte Angebot von den 364 BU-Versicherungen: 128 Tarife erhielten die höchste Bewertung mit fünf Sternen. Im Jahr zuvor schafften es nur 115 BU-Tarife.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK