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Jahreshauptversammlung 2010: Delegierte stellen wichtige Weichen
Einer der wichtigsten Punkte der diesjährigen Jahreshauptversammlung des BVK in Berlin war die Verabschiedung des Leitantrags des Präsidiums „Honorarberatung – Ein Verbraucherschutzinstrument, das Verbraucher nicht brauchen und nicht wollen“. In diesem Leitantrag spricht sich der BVK für Verbraucherschutz aus und gegen eine staatlich geförderte Honorarberatung. Auf Antrag des Präsidiums stimmten die Delegierten ebenfalls für eine Satzungsänderung, die es dem BVK künftig erlaubt, seinen Mitgliedern, die Einfirmen- oder Mehrfachvertreter sind, einen Handelsvertreterrechtsschutz anzubieten. Außerdem wurde Ulrich Zander einstimmig zum Vizepräsidenten des BVK gewählt.
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Fachtagung - Kontroverse um Verbraucherschutz und Honorarberatung
Die Fachtagung hatte eine spannende und teilweise recht emotional geführte Diskussion zu bieten. Zum Auftakt sprach Dr. Christian Grugel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Anschluss fand die Podiumsdiskussion zum Thema „Vermittlerprovisionen auf dem Prüfstand – wer profitiert von einer Honorarberatung?“ statt. Unter der Moderation von ZDFFernsehjournalist Michael Opoczynski erörterten Ralf Berndt (Stuttgarter Lebensversicherung a.G.), Uwe Laue (GDV), Manfred Westphal (Verbraucherzentrale Bundesverband) und BVKPräsident Michael H. Heinz teilweise sehr kontrovers ihre Standpunkte.
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Gefühlte und gemessene Belastungen durch neues Vermittlerrecht
Wie hat sich das seit 2007 geltende deutsche Vermittlerrecht auf die Vermittler ausgewirkt? Dieser zentralen Fragestellung ging eine empirische Untersuchung des Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover im Auftrag des BVK nach. Michael Erdmann hat sich die Untersuchungsergebnisse genauer angeschaut und herausgefunden, dass die Studie die Professionalität der BVK-Vermittler bestätigt.
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Vereinheitlichung der Informations- und Vertriebsvorschriften
Versicherungsvermittler müssen sich zukünftig auf weitere Regulierungen einstellen. Hintergrund ist die EU-weite Revision der Insurance Mediation Directive (IMD II), die auch eine Regulierung komplexer Finanzprodukte für Kleinanleger beinhaltet. Zu diesen Finanzprodukten werden u.a. auch fondsgebundene Lebensversicherungen gerechnet. Der Beitrag von Rechtsanwalt Hubertus Münster gibt einen Überblick über mögliche Änderungen bei den Informationsund Vertriebsvorschriften, die sich für Versicherungsvermittler ergeben können.
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Makler & Mehrfachagenten aktuell
Für Versicherungsmakler ist die sorgfältige Risikoanalyse ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Beratung. Aus diesem Grund entwickelt der „Arbeitskreis EUVermittlerrichtlinie- Dokumentation“ bereits seit mehreren Jahren Risikoanalysebögen zur Unterstützung der Vermittler. Die Risikoanalysebögen wurden nun aktualisiert und können von der Internetseite www.bvk.de, Menüpunkt „Links“ heruntergeladen werden.
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BVK-Betriebsvergleich 2009
Durch eine Beteiligung am BVK-Betriebsvergleich können wichtige Kennzahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Versicherungs- und Bausparkaufleute gewonnen werden. Für Teilnehmer ermöglichen sie durch Gegenüberstellung von Vergleichswerten aus einer größeren Zahl von Betrieben Orientierung und zeigen Schwachstellen und Ansatzpunkte für eine Optimierung im kaufmännischen und organisatorischen Bereich auf. Eine Teilnahme lohnt also.
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Besteuerung des Ausgleichsanspruchs
Die Verfassungsbeschwerde eines BVK-Mitglieds gegen die Abschaffung des halben Einkommensteuersatzes für den Ausgleichsanspruch hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt es bei der derzeitigen Regelung, wonach der Ausgleichsanspruch nach der sog. „Fünftel- Regelung“ besteuert wird.