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BVK - Ihr Begleiter in unruhigen Zeiten
In seinem Jahresanfangsartikel konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz, dass die schlimmsten Voraussagen über die Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise offensichtlich nicht eingetroffen seien und sich zum Jahreswechsel in Deutschland das Konjunkturbarometer in einem ungewohnt positiven Bereich bewege. Nach seiner Einschätzung werde das auch positive Auswirkungen auf das Abschlussverhalten der Kunden haben, weil ihnen mehr Geld für die private Vorsorge zur Verfügung stünde. Dennoch stehe die Versicherungswirtschaft vor schwierigen Zeiten, da die Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenkapital (Solvency II) anspruchsvoller würden.
Auch für Versicherungsvermittler seien die Zeiten unruhig. Daher sehe er die Rolle des BVK darin, den Strukturwandel kreativ mitzugestalten und die Interessen der Vermittlerschaft stark und selbstbewusst in der Politik und insbesondere gegenüber den selbsternannten Verbraucherschützern zu vertreten. Des Weiteren werde der BVK noch mehr zu einem Dienstleistungsanbieter für Mitglieder ausgebaut. Mit den neuen Konditionen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und den im Mitgliedsbeitrag inkludierten Rechtsschutz wären in dieser Hinsicht bedeutende Meilensteine verwirklicht worden.
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BVK-Rating - Concordia erhält ein „sehr gut“
Aller guten Dinge sind drei: Mit der Concordia hat ein dritter Versicherer in der zweiten Staffel bei der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ des BVK ein erstklassiges Rating-Ergebnis erzielt. Sie wurde mit der Gesamtnote „sehr gut“ und vier Sternen ausgezeichnet. Die Auszeichnung überreichte BVK-Präsident Michael H. Heinz am 8. Dezember 2010 bei einer feierlichen Veranstaltung für die Agenturen der Concordia in Hannover.
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Internet-Impressum und Versicherungsvermittlung
Versicherungsvermittler unterhalten häufig Internetseiten, auf denen Sie sich selbst oder ihr Unternehmen präsentieren. Sie bieten damit sogenannte „Telemedien“ nach dem Telemediengesetz (TMG) an und müssen deshalb bestimmte Angaben im Impressum führen, wenn sie nicht Abmahnungen bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen riskieren wollen. Welche das sind, beschreibt Rechtsanwalt Hubertus Münster in seinem Beitrag.
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Rechtsberatung in der betrieblichen Altersversorgung durch Versicherungsmakler - Was gilt?
Die Beantwortung der Frage, ob ein Versicherungsmakler für die rechtsberatende Tätigkeit, die er im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung häufig leistet, einer gesonderten Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bedarf, wird derzeit kontrovers diskutiert. Der Artikel von Dr. Frank Baumann beleuchtet das Für und Wider einer Erlaubnispflicht und kommt zu dem Schluss, dass zwar Versicherungsmakler im Rahmen ihrer Versicherungsvermittlung umfassende Beratungsleistungen schulden, die auch eine Rechtsdienstleistung beinhalten, diese aber als eine erlaubnisfreie Nebenleistung nach dem RDG gelten kann und daher keiner gesonderten Erlaubnis bedarf.
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Chancen nutzen
Die BVK-Bildungsakademie bietet neue Seminare für eine qualifizierte Fort- und Weiterbildung für das 1. Halbjahr 2011 an. Diese sind an den aktuellen Themen sowie berufsbezogenen Fragen, Problemen und Herausforderungen der Zukunft orientiert. Erstmals können Interessierte das Seminar „FlowSelling - Die abschlusssicherste Form des Verkaufens!“ buchen.
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Die Einfirmenvertreter haben alle überholt
Die neue Vertriebswege-Studie der Unternehmensberatung Towers Watson für die Lebensversicherung kehrt die gewohnte Entwicklung um. Von 2007 abgesehen, kannten diese Surveys nur eine Richtung: der klassische Außendienst knickt ein Makler und Banken stürmen voran. Im elften Vertriebswege-Survey 2010 für das Geschäftsjahr 2009 haben nun die Außendienstorganisationen beim Verkauf von Lebensversicherungen Makler und Bankschalter auf die Plätze verwiesen.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK