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Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln
In ihrem Beitrag stellt Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4.5.2011 (Az.: VIII ZR 10/10) vor, das sich mit dem Thema der kostenlosen Überlassung von Hilfsmitteln, insbesondere Software-Produkten, an Handelsvertreter beschäftigt. In dem vorliegenden Fall hat der BGH dies für ein Softwarepaket bejaht, da es Komponenten enthält, ohne die eine Vermittlungstätigkeit des Klägers für das Unternehmen nicht möglich gewesen wäre. Mit dieser Entscheidung hat der BGH noch einmal die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Software und Hardware wiederholt. Der BGH hat bekräftigt, dass entscheidend ist, ob die Software speziell auf den Vertrieb des Versicherungsvertreters zugeschnitten ist.
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Versicherer entwickeln neue Ideen, einen Courtageanspruch zu versagen
Neuerdings finden sich in Courtagezusagen umfangreiche Auflistungen von Bedingungen, deren Erfüllung unerlässliche Voraussetzung dafür sein soll, dass Versicherungsunternehmen bereit sind, Maklern für ihre Vermittlungstätigkeit Courtagen zu zahlen. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, soll es keinen Courtageanspruch geben. Rechtsanwältin Angelika Römhild macht auf diesen Missstand aufmerksam, stellt einige der Verlustklauseln vor und fordert faire Zusagen ein.
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Die Vertreterzufriedenheit weist sehr große Unterschiede auf
Die im Frühjahr 2011 durchgeführte Strukturanalyse des BVK wird im zweijährigen Rhythmus durchgeführt. Dieses Mal nahmen 2.454 Mitgliedsunternehmen teil. In der Mai-Ausgabe der Versicherungsvermittlung wurde u. a. über die Ergebnisse zur Gewinnentwicklung, in der Juni-Ausgabe über die Akzeptanz des BVK-Tarifvertrages berichtet. In dieser Ausgabe werden die Auswertungen zur Vertreterzufriedenheit, zum durchschnittlichen Gewinn und zur Gesamtanzahl der tätigen Personen vorgestellt.
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Vertriebsgeschnetzeltes
Unser Kolumnist Michael Erdmann nimmt die Vertriebsvorgaben bei Banken und Sparkassen sowie die Aussagen des designierten Vertriebschefs der Ergo aufs Korn. Außerdem stellt er klar, dass an der Ergo-Krise nicht allein die Incentivereise nach Budapest Schuld ist, sondern auch konzerninterne Prozesse, wie beispielsweise die Falschberechnung von 14.000 Riesterversicherungen. Außerdem ergründet er, warum insbesondere bei Vertragsabschlüssen mit Selbständigen die Makler die Versicherungsvertreter überholen und Maklerpools gleichzeitig als Vertriebszielorganisatoren und Einkaufsmonopolisten auftreten können. Zuletzt widmet er sich der problematischen Abschluss- und Regulierungspraxis bei BU-Versicherungen sowie den Beratungspräferenzen von Studenten.
Seite 335
Steuertipps
In dieser Ausgabe geht es um außergewöhnliche Belastungen durch Krankheiten, die sich steuermindernd auswirken können, einen ersten „Einstieg“ in das Steuervereinfachungsgesetz 2011, den aktuellen Stand beim elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) und die „Bettensteuer“.
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Vorstellung des zukünftigen BVK-Hauptgeschäftsführers
Vor seinem offiziellen Dienstantritt zum 1. Oktober 2011 legten BVK-Präsident Michael H. Heinz, das Präsidium und der scheidende Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich Wert darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVK-Geschäftsführung Gelegenheit erhalten, ihren zukünftigen Chef kennenzulernen. Deshalb stellte sich Dr. Wolfgang Eichele als zukünftiger Hauptgeschäftsführer persönlich vor.
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BVK-Stellungnahme an Bundeswirtschaftsminister übergeben
Auf einer IHK-Veranstaltung nutzten der Vorsitzende des BVK-Bezirksverbandes Osnabrück, Frank Holthaus, und BV-Schatzmeister Ulrich Rahe die Möglichkeit, Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler über die BVK Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMELV) zu informieren. Bei der Übergabe wies der BV-Vorsitzende darauf hin, dass bei einer Umsetzung des Eckpunktepapiers der Berufsstand der Versicherungsvermittler gefährdet wäre und dadurch alleine in den Vermittlerbetrieben mehr als 500.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten.