Die breite öffentliche Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) verhallte beim Gesetzgeber weitgehend ungehört. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16. Februar 2007 erwartungsgemäß abgesegnet. Damit kann das GKV-WSG zum 1. April 2007 in Kraft treten.
Zwar haben sich Ärzte und Apotheker auf der Straße mildernde Umstände erkämpft. Das Herzstück der Reform, der Gesundheitsfonds, den selbst Professor Bert Rürup, Chef der Wirtschaftsweisen, kritisiert, soll erst 2009 Wirklichkeit werden. Auch die privaten Krankenversicherer haben nach massiven Protesten zur Einführung des geforderten einheitlichen Basistarifs eine Gnadenfrist bis 2009 erhalten. Doch die Krankenversicherungspflicht für alle kommt. Und sie gilt auch für die private Krankenversicherung.
„Ab dem 1. Januar 2009 wird in der PKV eine – anderen Absicherungen nachrangige – Pflicht zur Versicherung eingeführt“, heißt es wörtlich in der Bundestagsdrucksache 16/4247 vom 1. Februar 2007. Diese war die Grundlage für die Verabschiedung des GKV-WSG am 2. Februar 2007 durch den Deutschen Bundestag. Nachrangig heißt, dass der gesetzliche Krankenversicherungsschutz Vorrang genießt. Doch wer dort bislang nicht versichert gewesen und auch nicht beihilfeberechtigt ist oder Sozialhilfe bezieht, den müssen die privaten Krankenversicherer aufnehmen. Denn für sie gilt künftig – wie bisher nur in der Autoversicherung – Kontrahierungszwang, wenn auch auf Schmalspurbasis.
Basistarif ohne Gesundheitsprüfung ab 2009
Zu diesem Zweck werden die privaten Krankenversicherer verpflichtet, ab 2009 einen Basistarif anzubieten, der ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge auskommt. Er soll nicht mehr bieten als der gesetzliche Krankenversicherungsschutz, aber auch nicht mehr kosten als der gesetzliche Höchstbeitrag. Und selbst dann, wenn der neue Pflichtkunde die Beiträge nicht entrichtet, muss noch – wenn auch nur „das Nötigste“ – geleistet werden. Ist der Versicherte nachweislich hilfsbedürftig geworden, wird der Beitrag halbiert. Ist ihm auch das noch zu viel, gibt es einen Zuschuss aus Steuermitteln. Kündigen darf der Versicherer nicht.
Schon ab dem 1. Juli des laufenden Jahres können sich jedoch „Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die früher privat versichert waren oder wegen selbstständiger Berufstätigkeit der PKV zuzuordnen sind, im heutigen Standardtarif der PKV ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern“. Ab 2009 werden diese „Standardianer“ dann in den neuen Basistarif umgruppiert. Der alte Standardtarif wird für den Neuzugang Ende 2008 geschlossen. In den neuen Basistarif dürfen befristet auch alle freiwillig in einer gesetzlichen Kasse Versicherten wechseln. Und wer bereits in der PKV versichert ist, darf zwischen dem 1. Januar und Ende Juni 2009 sogar unter teilweiser Mitnahme seiner Alterungsrückstellung in den Basistarif eines privaten Versicherers seiner Wahl wechseln. Neuversicherte im Basistarif können das zeitlich unbegrenzt.
Die privaten Krankenversicherer empfinden diese Regelungen als einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatrecht, der zu deutlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen werde, moniert der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). Schließlich müssen nicht kostendeckend kalkulierte Beiträge des Basistarifs von den übrigen Kunden subventioniert werden. Die Mitnahme von Altersrückstellungen, die als Reserve zur Beitragsdämpfung für später gedacht sind, verstärkt diesen Trend noch. Die Branche will daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Entwicklung zu verhindern.
mig