DruckversionProbleme beim Gebrauchtkauf kennt mancher Autokäufer. Und wie steht es mit Garantien? Nicht selten wird dort dann eine Kraftfahrzeuggarantieversicherung eingesetzt. Doch beim Handel mit gebrauchten Lebensversicherungspolicen gibt es keine solche Garantieversicherung.
Der Verkäufer einer LV-Police gibt diese aus der Hand und überträgt alle Rechte aus der Police an den Käufer. Dieser zahlt für den aktuellen Stand der Police regelmäßig mehr, als der reine Rückkaufswert beträgt, weil er die Police fortführt und damit keine Stornoabzüge zum Tragen kommen. Meist wird ein Kaufpreis in einer Summe gezahlt, gelegentlich erfolgt auch eine Auszahlung in Raten.
Bei Fälligkeit der Police – Ablauf oder vorzeitiger Tod – wird dann die volle LV-Vertragsleistung fällig, jedoch an den neuen Policeninhaber und Versicherungsnehmer, an den die Police abgetreten wurde, der bisherige bleibt nur versicherte Person. Bei vielen Aufkäufern soll aber bei Fälligkeit dann die Differenz nachvergütet werden aus LV-Versicherungsleistung abzüglich Policenkaufpreis, der Summe der weiter gezahlten Prämien sowie Zinsen auf die quasi Vorauszahlung. Garantiert wird hier aber nichts.
Zu beachten ist vor allem, dass LV-Policen-Käufer als Unternehmen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen, auch besteht kein besonderer Insolvenzschutz. BaFin weist daher darauf hin, dass solche aufkaufenden Unternehmen auch keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge unterliegen. Hierauf sollten vor allem auch Vermittler achten, wenn sie Kunden in Problemfällen beraten, und Haftungsfragen nicht außer acht lassen. Ob ein Policendarlehen ein günstigerer Weg ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
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