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Bei der Pressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft am 9.11.2005 in Berlin stellte GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck ein Konzept für mehr Transparenz in der Lebensversicherung vor, bei dem u.a. die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden sollen.

"Unser Konzept für mehr Transparenz und Information umfasst vier Hauptpunkte:

  • 1. Wir werden bei Kündigung einer Lebensversicherung in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit einen Mindestrückkaufswert vorschlagen. Wir sehen, dass zu niedrige Rückkaufswerte und drohender Vermögensverlust bei Kündigung in den ersten Vertragsjahren fortwährende Reibungspunkte darstellen und nicht mehr in eine Zeit passen, in der sich Lebensumstände abrupt ändern. So sehr wir gerade auch im Interesse der Versicherten auf langfristige Berechenbarkeit setzen müssen, hier ist Modernisierung angesagt. Vorbild für diesen Vorschlag sind die Regelungen für die Riester-Rente im Alterseinkünftegesetz. Der Versicherungsnehmer wird so gestellt, als würden die Abschlusskosten über 5 Jahre verteilt. Dazu sind allerdings die bilanziellen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.
  • 2. Wir wollen für mehr Transparenz in der Überschussbeteiligung sorgen. Die Bemessungsgrößen werden harmonisiert, das schafft bessere Vergleichbarkeit innerhalb des Marktangebots. Dies verstärkt nicht nur die Transparenz, sondern auch den Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft und mit Konkurrenten außerhalb. Wir wissen, dass wir die Vergleichbarkeit nicht scheuen müssen.
  • 3. Wir wollen eine sachgerechte Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven. Dazu schlagen wir ein Modell vor, das im Sinne des Bundesverfassungsgerichts einen Ausgleich schafft zwischen den Interessen derer, die zum Vertragsende einen möglichst hohen Schlussgewinn favorisieren und dem verbleibenden Kollektiv, das aus Gründen der Sicherheit eher an höheren Reserven interessiert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ja stille Reserven als Bilanzpuffer für die Sicherheit der Altersvorsorge ausdrücklich anerkannt.
  • 4. Schließlich wollen wir die Informationspflichten der Unternehmen vor und nach dem Vertragsschluss erweitern. Auch hier hält sich unser Vorschlag an die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes, die seinerzeit zwischen der Bundesregierung und Institutionen des Verbraucherschutzes vereinbart wurden. Dazu zählen wir auch den künftigen Eigenvorsorgereport, zu dessen Einführung wir uns ja bereits Anfang des Jahres entschlossen hatten.

Wir werden dieses Transparenz- und Partnerschaftskonzept jetzt zügig fertigstellen, mit Verbraucherschützern und Politikern diskutieren und dann möglichst bald bei der neuen Bundesregierung als Vorschlag der Versicherungswirtschaft zur VVG-Reform einbringen."