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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Berichte bestätigt, nach denen sich ab 2006 neu abgeschlossene Riester-Verträge für Männer nur maßvoll um etwa 6 – 8 Prozent verteuert hätten. Dem stehen wegen des hohen Frauenanteils bei den Riester-Verträgen wie erwartet geringere Einsparungen für Frauen gegenüber. Dennoch bleibt die Riester-Rente wegen der hohen Förderung für alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten äußerst attraktiv. Die ersten Marktbeobachtungen deuten auf ein weiterhin hohes Neugeschäft mit der Riester-Rente auch im Jahre 2006 hin.

Die im Jahr 2004 noch befürchteten Erhöhungen der Beiträge für Männer um 12 bis 15 Prozent sind insbesondere deshalb ausgeblieben, weil die Lebensversicherer seit Anfang 2005 mit den neuen Rechentafeln der Deutschen Aktuarvereinigung kalkulieren, die von einem insgesamt weiter zunehmenden Trend Erhöhung der Lebenserwartung ausgehen. Während nach den alten Rechentafeln der Prämienunterschied für geschlechtsspezifisch kalkulierte Rentenversicherungen noch rund 15 Prozent betrug, beläuft sich der Unterschied aufgrund der seit 2005 verwendeten Rechentafeln nur noch auf etwa 9 Prozent. Zwar gehen auch die neuen Tafeln von einer je nach Einstiegsalter um 4 - 6 Jahre längeren Lebenserwartung von Frauen aus. Wegen der gestiegenen Lebenserwartung hat sich dieser Unterschied jedoch relativiert, weil der Zinseszins-Effekt gegenüber der Sterblichkeit an Bedeutung gewonnen hat. In der Folge ist die Tarifanpassung bei den Unisex-Tarifen deutlich niedriger ausgefallen als im Jahr 2004 erwartet.

Der GDV weist darauf hin, dass künftig auch bei Riester-Rentenversicherungen Rentengarantiezeiten von bis zu 20 Jahren vereinbart werden können. Ein gelegentlich unterstellter Vorteil für auf Unisex-Basis kalkulierte Riester-Fondssparpläne und Banksparpläne, die eine feste Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr vorsehen, ist somit nicht gegeben. Sowohl bei Auszahlungsplänen als auch bei 20-jährigen Rentengarantiezeiten ist aber zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung einer 20-jährigen Mindestauszahlungsdauer wegen des fehlenden Risikoausgleichs zu niedrigeren Auszahlungsraten führt als bei Rentenversicherungen mit der üblichen 5- bis 10-jährigen Rentengarantiezeit.