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Die Verbraucherzentrale Hamburg, bekannt geworden durch eine verunglückte Ampel, macht wieder Randale. Am Montag machte die Runde, die Hamburger Juristen haben 17 Rechtsschutzversicherer wegen einer, so ihr Internetauftritt, „fiesen Klausel“ abgemahnt.
 
Was haben die Rechtsschutzversicherer nun so „fieses“ gemacht? Sie haben in ihre Versicherungsbedingungen geschrieben: “Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Eine übliche Generalklausel zur Schadenminderungspflicht der Versicherten, wie sie so oder ähnlich seit 100 Jahren verwendet wird und zur Grundtechnik des Versicherungsgeschäfts gehört.
 
Zur Erinnerung: das Versicherungsgeschäft hat genossenschaftliche Wurzeln. Die Versicherungsgemeinschaft nimmt dem Einzelnen ein Risiko ab. Verpflichtung des Versicherten: Zahlung der Prämie, wahrheitsgemäße Angaben über das zu versichernde Risiko und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verringerung eines Risikoeintritts. Wer nun meint, an dieser Klausel herummeckern zu können, sie sei intransparent und benachteiligend, dem sei ein Blick in § 82 des jüngst reformierten Versicherungsvertragsgesetzes empfohlen. Dort heißt es: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.“
 
Nach unserer Kenntnis hat der Bundesgesetzgeber von der Verbraucherzentrale Hamburg noch keine Abmahnung wegen Verwendung intransparenter Bestimmungen erhalten. Wenn schon das Bundesgesetz mit Generalklauseln auf diese Grundlage versicherungstechnischen Handwerks baut, so bleibt die Frage, was die VZHH-Randale überhaupt soll. Eine Möglichkeit: Der GDV wird wohl in diesen Tagen die angegriffene Klausel ändern (Anmerkung: s. Pressemeldung des GDV von heute – 02.07.2010). Das Projekt läuft seit Monaten. Aus drei Zeilen in den Bedingungen werden durch Beispielsaufzählungen vier Absätze.
 
Wer wenige Tage vor der Beschlussfassung öffentliche Randale veranstaltet, kann leicht den Eindruck erwecken, für die Verbraucher etwas erreicht zu haben. Ob diese Aufblähung des Bedingungswerkes dem Verbraucher wirklich nützt, kann man trefflich bezweifeln. Aber die sogenannte Verbraucherschutzpolitik ist seit Jahren bemüht, Arbeitsplätze für Juristen innerhalb und außerhalb von Verbraucherzentralen zu schaffen, während Verbraucher das Paragrafengeklingel immer weniger verstehen und vor der Informationsüberflutung kapitulieren.
 
Ein PR-Gag der Verbraucherzentrale? Das wäre noch harmlos. Viel schlimmer wäre es, wenn im Hintergrund das Ziel stände, die Schadenminderungspflicht des Versicherten über juristische Scharmützel zu angeblich intransparenten Klauseln komplett abzuschießen. Dann wird Versicherungsschutz deutlich teurer oder sogar zum Teil unmöglich.
(map-fax 27/10 vom 02.07.2010)