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VersicherungsvermittlungSeite 344
Das neue Versicherungsvertragsgesetz

Nachdem der Bundesrat am 21. 9. 2007 nun auch dem Entwurf zugestimmt hat, tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG – 2008) zum 1. Januar 2008 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kommen nun wesentliche Änderungen auf Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler zu. Das aus dem Jahre 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde als nicht ausreichend dafür angesehen, dem vom Gesetzgeber angestrebten Ziel eines modernen Verbraucherschutzes gerecht zu werden.

Der Gesetzgeber sah eine Gesamtreform und nicht nur punktuelle Änderungen und Ergänzungen als erforderlich an. In der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung wurden auch die in den vergangenen Jahren ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs mit aufgenommen. Der Gesetzentwurf des Bundestages umfasst mehrere hundert Seiten, informieren Sie sich an dieser Stelle über die wesentlichsten Aspekte.

 

Seite 348
Allianz führt Dritttarif für Kraftfahrzeuge ein

Die Allianz hat ihrem Vertrieb eine Nachtragsvereinbarung zum Kraftfahrzeuggeschäft Allianz 24 der Vereinten Spezialversicherung AG vorgelegt. Der BVK warnt vor einer überschnellen Entscheidung und Unterzeichnung des Vertragnachtrags, da die wirtschaftlichen Risiken dieses Nachtrages für Vermittler hoch sind und die angebotene Provision nicht einmal dem – in der Regel unvermeidbaren – Beratungsaufwand abdeckt. Der neu eingeführte Tarif, der mit 3% verprovisioniert werden soll (ohne TK- oder VK-Zuschlag), kann in den Agenturen zu unabsehbaren wirtschaftlichen Schäden führen, jedenfalls dann, wenn das K-Geschäft einen erheblichen Anteil der gesamten Provisionen ausmacht. Die Interessengemeinschaft der Vertretervereinigung der Allianz, die zunächst ihren Mitgliedern auch von der sofortigen Unterzeichnung des Vertragsnachtrages abriet, konnte es zwischenzeitlich in Verhandlungen mit der Allianz erreichen, dass jeder Vertreter, der an dem Internetangebot teilnimmt, den angebotenen Zusatzvertrag bis zum 30. Juni 2009 wieder aufheben lassen kann (so IGBlitz Nr. 239).

Seite 350
Was kostet uns die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie?

Der Beruf des deutschen Versicherungsvermittlers ist in den letzten Jahren von starken Veränderungen geprägt worden. Die Besteuerung der Lebensversicherung, die Umsetzung der EU-Richtlinie mit Registrierung und Dokumentation und die bevorstehende VVG-Novelle haben und werden tiefe Spuren im Markt hinterlassen. Parallel dazu werden die Provisionssätze immer weiter heruntergefahren. Dies betrifft natürlich auch unsere Mitglieder im BVK. Aber gerade wo es starke Veränderungen gibt, bieten sich demjenigen, der zu Veränderungen bereit ist und diese positiv begleitet, auch erhebliche Chancen. Der BVK möchte seine Mitglieder bei dem Veränderungsprozess begleiten und unterstützen. Der BVK hat mit dem Kompetenzzentrum Versicherungswissenschaften in Hannover ein gemeinsames Studienprojekt aufgelegt. Von Januar bis April 2007 wurde auf Basis des alten Rechtes eine große Anzahl an Betriebsprozessen analysiert. Der dazu entwickelte Fragebogen umfasst 38 Fragen über den teilnehmenden Vermittlerbetrieb, zur jeweiligen Beratung und zum beratenen Kunden. 870 Vermittlerbetriebe haben mit 1.542 konkreten Geschäftsvorfällen teilgenommen. Lesen Sie hier die ersten Ergebnisse.

Seite 352
Selbständige Vermittler werden zu Untervertretern im Strukturvertrieb

„Allfinanz legt Grundsteine für großen Erfolg“, so bewertet der Vorstandsvorsitzende der AachenMünchener Michael Westkamp die Ausgliederung seiner Stammorganisation in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG. Nach Westkamp unterzeichnen jeden Tag mehr Vermittler den von der Allfinanz angebotenen neuen Vertrag. Der BVK verfolgt mit Sorge die Entwicklung und weist auf Risiken hin.

Seite 354
Ein Kaufmann tut nichts umsonst!

Hier finden Sie einige wichtige Ergebnisse der letzten BVK-Strukturerhebung. Wie entwickeln sich die Gesamteinnahmen? Welche Gesellschaften zahlen eine Schadenregulierungsvergütung? Wer setzt auf „Bonifikationen“? Und vieles mehr.

Seite 366
Steuertipps

In der 100.Ausgabe der Steuertipps geht es um die Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Agenturjubiläum, darum, dass die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit Bestandspflegerückstellungen die Aussetzung der Vollziehung zulässt, um die Indizwirkung von Formfehlern im Zusammenhang mit Familienverträgen und um die Steuerpflicht von Provisionen bei Einmalvermittlungen bei Über-Kreuz-Vermittlungen.

 

 

 

... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.