Erfolg des BVK bei Offenlegung der Abschluss- und Vertriebskosten
Das Bundesministerium der Justiz hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund des § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 23.11.2007 (BGBL. S.2631) eine Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) erlassen.
Bei der Regelung der Abschluss- und Vertriebskosten hat der BVK eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Verordnungsentwurf erzielt.
Lesen Sie die Einzelheiten in BVK-aktuell 01/2008.
BVK-aktuell 01/2008
Die VVG-InfoV finden Sie hier