Für Versicherungs- und Bausparkaufleute ist seit dem 01.01.1997 nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A6) die Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben, wenn mindestens ein Arbeitnehmer, hierunter fallen auch 400,-€-Kräfte, Ehepartner und Auszubildende, beschäftigt wird.

Zum 01.10.2001 haben sich die Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit (BGV A6) und Arbeitsmedizin (BGV A7) geändert. Gemäß den neuen Richtlinien müssen Unternehmen der Betriebsart 1, hierzu gehören auch die Versicherungsagenturen, ab dem 01.10.2004 zur arbeitssicherheitstechnischen auch eine arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen.

Die Änderung der BGV A6 beinhaltet, dass jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) 6 Stunden arbeitssicherheitstechnische Grundbetreuung (Mindesteinsatzzeit im Jahr 2 Stunden) nachweisen können muss. Hierauf folgt eine 6-jährige Bedarfsbetreuung und dann, 6 Jahre nach der Grundbetreuung, wiederum eine erneute mindestens 2-stündige Grundbetreuung.

Die Änderung der BGV A7 hat zur Folge, dass sich ab dem 01.10.2004 jeder Arbeitgeber bzw. seine Angestellten auch arbeitsmedizinisch betreuen lassen müssen. Hierbei beläuft sich die Mindesteinsatzzeit im Jahr auf 80 Minuten. Es ist jedoch eine Summierung der jährlichen Einsatzzeit innerhalb von drei Jahren (4 Stunden) bei einer Unternehmensgröße von bis zu 10 Arbeitnehmern möglich. Daran anschließend erfolgt auch hier eine 6-jährige Bedarfsbetreuung und dann, ebenfalls 6 Jahre nach der Grundbetreuung, wiederum eine erneute mindestens 80-minütige Grundbetreuung.

Rahmenabkommen mit dem BVK
Das geschlossene Rahmenabkommen zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) soll dies sicherstellen und verringert die Belastung erheblich, da jeder Arbeitgeber innerhalb von drei Jahren einmal jährlich an einer zweistündigen außerbetrieblichen arbeitssicherheitstechnischen Betreuung teilnehmen kann. Diese sechsstündige außerbetriebliche arbeitssicherheitstechnische Betreuung erfolgt in drei je zweistündigen aufeinander aufbauenden Seminarmodulen (A, B und C) in den jeweiligen Bezirksverbänden des BVK. Hierzu werden Sie als BVK-Mitglied von Ihrem BVK-Bezirksverband oder Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich eingeladen. Bei einer GbR, GmbH oder OHG ist die Teilnahme nur eines Geschäftsführers an den Seminarblöcken erforderlich. Hinzu kommt eine Stunde arbeitssicherheitstechnische Betriebsbegehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Agentur selbst. Alle drei Jahre ist diese Prüfung zu wiederholen.

Nach Ablauf der Karenzzeit für die arbeitsmedizinische Betreuung am 01.10.2004 kommen zwei weitere je zweistündige arbeitsmedizinische Module (D und E) ebenfalls im Drei-Jahres-Rhythmus hinzu. Zusätzlich erfolgt alle sechs Jahre eine praktische arbeitsmedizinische Betreuung.

Kosten
Die zweistündige außerbetriebliche arbeitssicherheitstechnische Betreuung kostet pro Jahr und Agentur 25,56 zzgl. MwSt.(für Nichtmitglieder 39 zzgl. MwSt.), die eine Stunde arbeitssicherheitstechnische Einzelbegehung in der Agentur 76,69 zzgl. MwSt. (für Nichtmitglieder 102 zzgl. MwSt.). So entstehen dem jeweiligen Agenturinhaber im Dreijahreszeitraum im Bereich Arbeitssicherheit Kosten in Höhe von 153,37 zzgl. MwSt. (Nichtmitglieder 219 zzgl. MwSt.). Die Kosten für die Arbeitsmedizin sind noch nicht kalkuliert.

Sofern Sie noch Fragen zu Terminen und Veranstaltungsorten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen BVK-Bezirksverbandsvorsitzenden in Verbindung, da dieser die Planung vor Ort übernimmt.

Mit der Einladung zu der entsprechenden außerbetrieblichen Betreuung erhalten Sie ein Anmeldeformular. Dieses senden Sie bitte per Post oder per Telefax an die BAD GmbH, Herbert-Rabius-Straße 1 in 53225 Bonn oder Telefax-Nr. 02 28 / 40 07 22 93, damit Ihre Teilnahme EDV-mäßig erfasst werden kann.

Am Veranstaltungstag erhalten Sie nach jedem Seminarmodul ein Testat durch die entsprechende Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Arbeitsmediziner, welches Sie dann auf Verlangen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vorlegen. An der außerbetrieblichen arbeitssicherheitstechnischen Betreuung muss der Agenturinhaber als Arbeitgeber persönlich teilnehmen. Handelt es sich bei der Agentur um eine Gesellschaft (GmbH, OHG oder GbR), ist die Teilnahme nur eines Geschäftsführers erforderlich. Bezüglich der einstündigen arbeitssicherheitstechnischen Betriebsbegehung wird sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für Agenturen mit mehr als 10 Arbeitnehmern ist der Besuch der außerbetrieblichen Veranstaltung leider nicht möglich. Hier berechnet sich die Einsatzzeit mit 0,3 Stunde je Arbeitnehmer pro Jahr für den Bereich Arbeitssicherheit und 0,2 Stunde je Arbeitnehmer pro Jahr für den Bereich Arbeitsmedizin (36 Monate Karenz). In diesem Falle wenden Sie sich bitte erneut an die B×A×D GmbH (Telefon 0228 40072319) in Bonn.

Insbesondere der 4. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte (BGV A7) machte es notwendig, das alte Rahmenabkommen zu ergänzen, da nunmehr der Kreis derjenigen Unternehmer, die betriebsärztliche Einsatzzeiten zu erbringen haben, erweitert wurde und Vermittler-Unternehmen nach der neuen Regelung ebenfalls betroffen sind.

Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen konnte BVK-Vizepräsident Ulrich Brock zum einen erreichen, dass die Betreuung der Mitgliedsbetriebe des BVK weiterhin optimal gewährleistet ist, und zum anderen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Verbandes weiterhin im Rahmen des Überbetrieblichen Sicherheitstechnischen Dienstes tätig sein können.

Um den Überbetrieblichen Sicherheitstechnischen Dienst des BVK grundsätzlich aufrecht erhalten zu können, wurde zur Erfüllung der nach der BGV A7 notwendigen Maßnahmen ein Kooperationspartner gesucht und in der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH gefunden. In Ergänzung zu dem Rahmenabkommen mit der VBG ermöglicht dieser Kooperationsvertrag zum einen die weitere Tätigkeit der BVK-Fachkräfte für Arbeitssicherheit und zum anderen den BVK-Mitgliedern weiterhin eine möglichst preisgünstige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Die außerbetrieblichen arbeitsmedizinische Betreuungen werden nach der 3-jährigen Übergangsfrist beginnen.

Die BAD GmbH ist mit Wirkung zum 1. April 2002 in die bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen dem BVK und seinen Mitgliedern als Vertragsnachfolgerin des BVK eingetreten. Gewährleistet ist nach dem Kooperationsvertrag, dass die Betreuungspreise bis zum 31. Dezember 2004 unverändert bleiben.

Der BAD e.V. wurde am 28. Mai 1976 von 22 gewerblichen Berufsgenossenschaften gegründet. Daraus entwickelte sich 1994 die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. Neben den gesetzlich geforderten Leistungen in den Bereichen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik steht die BAD GmbH für ein umfangreiches Leistungsspektrum. Sie ist heute der größte Dienstleister im Bereich der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik und hat sich zum Systemanbieter weiter entwickelt. Das Leistungsangebot der BAD GmbH stellt sich heute wie folgt dar: Arbeitsmedizin, Flugmedizin, Notfallmedizin und Erste Hilfe, Reisemedizin, Tauchmedizin, Umweltmedizin, Begutachtung der Fahreignung, Verkehrsmedizin, Hygienemanagement, HACCP-Beratung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Integrierte Managementsysteme, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, Sicherheitstechnik, Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, Unfallanalyse, Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffmanagement, Umwelttechnik, Abfallmanagement, Ausbildung und Schulung im Arbeitsschutz.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Informationen wünschen, steht Ihnen die BAD GmbH selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgender Anschrift:

BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Abteilung Großkundenbetreuung
Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn
Telefon (02 28) 4 00 72 319, Telefax (02 28) 4 00 72 - 293
E-Mail: Brigitte.Mattschenz@bad-gmbh.de, Internet: www.bad-gmbh.de

Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die beiden neuen Vereinbarungen eine praktikable und vorteilhafte Lösung für alle gefunden werden konnte.

Es lohnt sich also, Mitglied im BVK zu sein. Falls Sie selbständige/r Versicherungs- oder Bausparkaufmann/-frau sind, zögern Sie nicht.