Im Jahre 1997 konnten - auf Grund der Arbeit der ein Jahr zuvor ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe “Reformen und Verbandsphilosophie”, die das Konzept “Mut zur Veränderung” vorlegte - deutliche Reformfortschritte verzeichnet werden. Die von der Arbeitsgruppe vorgestellten Entwürfe und Vorschläge wurden in fast allen Gremien des Verbandes diskutiert - der Präsidialrat, die Tagung der Bezirksverbandsvorsitzenden, die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Tagung des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) beschäftigten sich mit der Thematik der Verbandsreform. Ziel war es, BVK und Vertretervereinigungen zu einem Bündnis zusammenzufügen. Die Vertretervereinigungen und der AVV wurden daher in die neu geschaffene Organisationsstruktur des BVK als eigenständige Organe mit eigenen Rechten eingebunden.

Zustimmung bei der Hauptversammlung in Magdeburg
Anlässlich der Jahreshauptversammlung 1998 in Magdeburg rief BVK-Präsident Ludger Theilmeier die Mitglieder dazu auf, das neu gebaute gemeinsame Haus mit Leben zu erfüllen. Unter die Zeit der Planung und Vorbereitung wurde mit dieser Mitgliederversammlung ein Schlusspunkt gesetzt werden. Die Delegierten hatten einstimmig eine grundlegende Satzungsänderung verabschiedet, seither ist auch den Vertretervereinigungen die Mitgliedschaft im BVK möglich. Getragen war diese Entscheidung von der gemeinsamen Überzeugung, dass es für die selbständigen Vermittler in Zeiten zunehmender Marktturbulenzen mehr denn je von essentieller Bedeutung ist, gegenüber der Versicherungswirtschaft mit einer Stimme zu sprechen. Bestmöglicher wechselseitiger Informationsfluss, Bündelung der Kräfte und engste Zusammenarbeit ist das angestrebte Ziel, das zur gelebten Praxis geworden ist.

Der Gemeinschaftsrat
In dem neu gegründeten Gemeinschaftsrat werden alle die Einfirmenvertreter betreffenden Belange offen diskutiert, wobei es sich als nützlich herausgestellt hat, sogenannte "Plattformgespräche" zu besonders virulenten Themen wie "Vermittler-Betriebs-Analyse / Point of Sale" sowie "EDV/Agenturinformationssysteme" und "Neue Provisionssysteme" zu veranstalten. Hierdurch werden BVK und Vertretervereinigungen auf den optimalen Informationsstand gebracht, um auf diese Weise zum einen generelle Strategien entwickeln zu können, zum anderen, um den Vertretervereinigungen die notwendigen Argumente für Verhandlungen mit dem eigenen Haus zu verschaffen.

In den Präsidialrat eingebunden
In den verbandsinternen Meinungsbildungsprozess sind darüber hinaus die vom Arbeitskreis Vertretervereinigungen (AVV) bestimmten und von der Hauptversammlung bestätigten Mitglieder des Präsidialrates eingebunden. Ein Vizepräsident des BVK wird von der Kommission Vertretervereinigungen vorgeschlagen und von der Hauptversammlung bestätigt.
Die politische Position des BVK bleibt dabei unverändert: Der BVK ist die berufsständische Heimat für alle Vermittler, also für Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten und Versicherungsmakler. Dies ergibt sich konsequent daraus, dass sich der BVK als Unternehmerverband definiert und jeder Vermittler - egal in welcher Funktion er tätig ist - jedenfalls als selbständiger Unternehmer am Markt auftritt.

Gemeinsamkeit macht stark
Das „Gemeinsame Haus“ hat für eine noch schlagkräftigere Interessenvertretung und für ein Gleichgewicht zwischen den Positionen der Vermittler und der Gesellschaften gesorgt. Dieses Zusammengehen von Vertretervereinigungen, AVV und BVK hatte keinesfalls den Verlust von Eigenständigkeit zur Folge, sondern diente dazu, die Erfahrungen und Stärken der drei Organisationen effektiv zu nutzen und weiterzuentwickeln. Diese Neustrukturierung des BVK macht nicht nur den Einzelnen, sondern den gesamten Berufsstand kompetenter und stärker.

Auf der Homepage des AVV können Sie in der Rubrik "Links" die einzelnen Vertretervereinigungen einsehen.