Die Beitragseinstufung richtet sich nach den gesamten Bruttoeinnahmen (Provisionen, Bonifikationen, Garantien, Zuschüsse etc.) eines Kalenderjahres.

Mitgliedsbeiträge
Nachdem der Verbandsbeitrag seit 1996 konstant gehalten werden konnte, haben die Delegierten in der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2006 in Dortmund eine neue Beitragsstruktur und neue Beiträge ab dem Geschäftsjahr 2007 beschlossen:

Beitragsgruppe 1

Mitgliedsbeitrag - Mitglieder, deren jährliche Bruttoein-
nahmen über € 76.700,00 betragen, gehören der
Beitragsgruppe 1 an.

350,00 €

Beitragsgruppe 2

Ermäßigter Beitrag* - Mitglieder, deren jährliche
Bruttoeinnahmen unter € 76.700,00 betragen,
gehören der Beitragsgruppe 2 an.

* Die Einstufung nach Beitragsgruppe 2 erfolgt durch
Selbstauskunft des Mitgliedes, die im Falle eines Rechts-
hilfeverfahrens überprüft wird und bei falscher Einstufung
zur Versagung der Rechtshilfe führt.

250,00 €

Pensionärsmitgliedschaft

Pensionärsmitgliedschaft - Mitglieder, die nicht mehr berufs-
tätig sind, gehören der Beitragsgruppe 2 an.

100,00 €

Schnuppermitgliedschaft

Schnuppermitgliedschaft - Mitglieder, die noch nicht als
selbständige hauptberufliche Versicherungs- und
Bausparkaufleute tätig sind, jedoch beabsichtigen, dies
in absehbarer Zeit zu werden, gehören der Beitrags-
gruppe 4 an.

Die Schnuppermitgliedschaft endet mit Beginn einer
selbständigen Tätigkeit, spätestens aber mit Ablauf
von zwei Jahren und kann auf Antrag in eine ordentliche
Mitgliedschaft übergehen.

120,00 €

Existenzgründer

Existenzgründer - Einzelpersonen sowie juristische Personen,
die erstmalig im Versicherungsvermittlergewerbe tätig sind und
die spätestens im Jahr nach der Gründung die ordentliche
Mitgliedschaft im BVK erwerben. Die Voraussetzung ihrer
Beitragseinstufung ist durch die Kopie der Gewerbeanmeldung
zu belegen. Der Beitrag für Existenzgründer gilt für ein Kalender-
jahr zzgl. des angebrochenen Jahres, in dem die Mitgliedschaft
erworben wird. Sie gehören der Beitragsgruppe 5 an.

Bei bestehender Mitgliedschaft stellt die Änderung der Rechts-
form keine Existenzgründung dar.

180,00 €

Vertretervereinigungen

Vertretervereinigungen - Für Vertretervereinigungen gilt die Beitragsgruppe 6. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Vertretervereinigungen, die dem AVV angehören, jährlich pro eigenem Mitglied

1,00 Euro

pro VV-Mitglied

 

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