Die Beitragseinstufung richtet sich nach den gesamten Bruttoeinnahmen (Provisionen, Bonifikationen, Garantien, Zuschüsse etc.) eines Kalenderjahres.
Mitgliedsbeiträge
Nachdem der Verbandsbeitrag seit 1996 konstant gehalten werden konnte, haben die Delegierten in der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2006 in Dortmund eine neue Beitragsstruktur und neue Beiträge ab dem Geschäftsjahr 2007 beschlossen:
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Beitragsgruppe 1 Mitgliedsbeitrag - Mitglieder, deren jährliche Bruttoein- |
350,00 € |
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Beitragsgruppe 2 Ermäßigter Beitrag* - Mitglieder, deren jährliche * Die Einstufung nach Beitragsgruppe 2 erfolgt durch |
250,00 € |
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Pensionärsmitgliedschaft Pensionärsmitgliedschaft - Mitglieder, die nicht mehr berufs- |
100,00 € |
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Schnuppermitgliedschaft Schnuppermitgliedschaft - Mitglieder, die noch nicht als Die Schnuppermitgliedschaft endet mit Beginn einer |
120,00 € |
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Existenzgründer Existenzgründer - Einzelpersonen sowie juristische Personen, Bei bestehender Mitgliedschaft stellt die Änderung der Rechts- |
180,00 € |
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Vertretervereinigungen Vertretervereinigungen - Für Vertretervereinigungen gilt die Beitragsgruppe 6. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Vertretervereinigungen, die dem AVV angehören, jährlich pro eigenem Mitglied |
1,00 Euro pro VV-Mitglied |