So gut wie jeder Unternehmer muss sich irgendwann mit der Nachfolgeregelung beschäftigen. In diesem Jahr sind das rund 70.000 Unternehmen. Zwar haben fast alle Unternehmer zumindest einen Teil ihrer Altersversorgung über die Firma abgedeckt. Das ist jedoch in vielen Fällen nur eine vermeintliche Sicherheit. Denn nicht immer läuft alles nach Plan. Das Bonner Institut für Mittelstandsforschung rechnet für die kommenden Jahre mit jährlich 5.900 Firmenschließungen mangels Nachfolger. Was passiert dann mit der Firma und wie kann die Altersversorgung gesichert werden?
Während im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs- Verein für laufende Leistungen und unverfallbare Anwartschaften von Arbeitnehmern eintritt, ist die Alterssicherung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers im schlimmsten Fall verloren. Der umsichtige Unternehmer wird sich auch auf den Fall der Stilllegung vorbereiten und alle diesbezüglichen Möglichkeiten prüfen: Abfindungsregelungen, die Übertragung von Rückdeckungsversicherungen oder die Weiterführung als "Rentnergesellschaft" zum Zweck der Zahlung von Rentenleistungen sind zwar übliche, aber selten die besten Lösungen, da sie mehrheitlich keine lebenslange Rentenzahlung garantieren.
Deutlich günstiger ist dagegen die Liquidations- Direktversicherung. Sie ist steuerlich attraktiv, weil der Versicherungsbeitrag beim Versorgungsberechtigten nicht zu steuerlichem Zufluss führt und als Betriebsausgabe der Firma zählt. Eine insolvenzfeste Altersversorgung wird gesichert. Rentenleistungen werden sogar jährlich angepasst.
Wenn die Entscheidung zur Löschung der Firma endgültig gefallen ist, werden mit der Versicherung die Verpflichtungen aus Direktzusagen übernommen. Erst dadurch wird eine ordnungsgemäße Abwicklung ermöglicht.