Sonne auf der Haut, Wind in den Haaren - Sommerzeit ist Cabriozeit. Wer offen fährt und sparen will, kann ein Saisonkennzeichen nutzen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Dauerkennzeichen gilt das Saisonschild nur für einen festen Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten.
Beiträge zur Fahrzeugversicherung und KFZ-Steuer zahlt man nur für die Zeit, in der das Fahrzeug zugelassen ist. Außerdem entfällt der jährliche An- und Abmeldeaufwand. Wenn der Flitzer länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Haftpflicht weiter. Der Halter bestimmt bei der einmaligen Zulassung den gewünschten Zeitraum. Der ist auf dem Nummernschild rechts neben dem Ziffernblock vermerkt und gilt vom ersten Tag des ersten Monats bis zum letzten Tag des letzten Monats. Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Autofahrern, die mit Saisonkennzeichen unterwegs sind, gewährt der Gesetzgeber eine Kulanzfrist in punkto Haupt- und Abgasuntersuchung: ist eine der vorgeschriebenen Kontrollen während des Winterschlafs fällig, kann sie auch innerhalb des ersten Betriebsmonats nachgeholt werden.