Zum zweiten Mal innerhalb von drei Monaten werden die neuen Bundesländer Opfer von starken Überschwemmungen. Alarmierend: In Deutschland sind 74 Prozent aller Haushalte gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren nicht richtig versichert. Denn um sich vor extremen Wetterereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung zu schützen, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Diese kann in die Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Erdrutschen, Lawinen, Starkregen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab.
In oberen Etagen sind Vorsichtsregeln nicht so streng
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern
Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.
Spartipp: Hausratversicherung prüfen
Wenn draußen Sonne und Wärme locken, schwingen sich viele ohne eine private Haftpflichtversicherung aufs Fahrrad. Das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Vergleich zwischen Teil- und Vollkasko lohnt
Die Frühlingssonne lockt besonders Cabrio-Fahrer für Spritztouren ein. Vorher sollte jedoch die Versicherung kritisch geprüft werden. Da die meisten Cabrio-Fahrer bei 30-35 Prozent-Klassen eingestuft sind, lohnt die Vollkasko-Versicherung eher als die Teilkasko. Das Erstaunliche dabei ist, dass die Vollkasko häufig bei einem umfassenderen Schutz weniger kostet als eine Teilkasko-Versicherung.
Mit dem Frühling sind auch wieder die Tage der Motorradbastler gekommen. Nichts gegen Verschönerungen, aber das heimliche Schnellermachen kann mehr Geld kosten, als die Maschine wert ist, warnen die Versicherungskaufleute, denn durch Manipulationen erlischt die Betriebserlaubnis. Die Versicherung kann sich dann bis zu 5.000 Euro von der Schadenszahlung vom Verursacher zurückholen und die Entschädigung aus der Kaskoversicherung ganz streichen.
Termin für 2007er-Zulagenanträge verstreicht am Jahresende
Tipp: Immer Polizei rufen - Nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen sind tückisch, sondern auch das Risiko von Wild-Unfällen steigt wieder. Rund 225.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen. Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein.
Viele junge Erwachsene beginnen in diesen Tagen ihre Berufsausbildung oder ihr Studium. Damit fängt für sie ein neuer Lebensabschnitt mit allerlei Fragen rund ums Berufsleben, Finanzierung und Versicherungen an. Wichtig ist für die Berufseinsteiger, dass die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge zunächst für sie weiter gelten.
Schon über zwölf Millionen Bundesbürger bauen sich eine zusätzliche Altersversorgung auf und ‚riestern’. Für sie gibt es gute Nachrichten: Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. September 2009, dass alle Riester-Sparer ihre spätere Altersversorgung auch im Ausland beziehen können, ohne die staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Dies war bislang nicht möglich. Damit verstießen die in Deutschland geltenden Regelungen nach Auffassung des EuGH gegen geltende EU-Rechte, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren.
Nach zwei von drei schweren Unfällen ist gar nichts zu erwarten
25. August 2009 - Nachdem die Sommerferien in den meisten Bundesländern vorbei sind und der Schulalltag wieder eingetreten ist, machen die Versicherungskaufleute darauf aufmerksam, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Schulunfällen und auf dem Weg dorthin nur sehr wenig zahlt. So erhält ein 14-Jähriger bei einem 2008 eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität eine Rente von derzeit 336 Euro monatlich (neue Bundesländer: 285 Euro). Bei völliger Erwerbsunfähigkeit werden ihm 560 Euro (neue Bundesländer: 474 Euro) gezahlt, - zum Leben in Zukunft garantiert zu wenig.
Um so schneller kommt auch Geld von der Versicherung - Bei Schäden an Autos am einfachsten
Warmes Sommerwetter bringt nicht nur Sonnenschein. Sommergewitter sind eine natürliche Folge aufsteigender, feuchtwarmer Luftmassen. Starkregen, Gewitterböen, Blitzeinschläge und Brände können dabei einige Schäden anrichten. Dann steht die Schadensregulierung durch die Versicherungen an. Die Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Bei Autos, die durch umgestürzte Bäume, herab gefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden, ist das relativ unproblematisch. Solche Fälle sind Teilkasko-Sturmschäden. Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schäden zeitnah repariert werden.
Seit Anfang August 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern jedem Bundesbürger schriftlich die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Die neue Nummer ersetzt die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer. Insgesamt erhalten 82 Millionen Bürger eine individuelle Steuer-ID, auch Säuglinge und Kleinkinder.
Selbständige Versicherungskaufleute sind Mittler zwischen Kunden und Unternehmen. Diese Schlüsselposition ist auf Dauer nur gewährleistet, wenn Versicherungsvermittler das Vertrauen rechtfertigen, das beide Seiten in sie setzen. BVK-Mitglieder verpflichten sich deshalb, strenge Berufsregeln einzuhalten.