Um so schneller kommt auch Geld von der Versicherung - Bei Schäden an Autos am einfachsten
„Xynthia“ fegte über Deutschland hinweg und hinterließ große Schäden. Die Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt werden. Denn die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Aber wenn ein eigener Fahrfehler im Spiel war, hilft nur die Vollkaskoversicherung mit Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
‚Frisieren’ kann sehr teuer werden
Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab Montag, 1. März 2010, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.
Zeugen können Geschädigten helfen
In den nächsten Tagen geht es wieder hoch her. Ob Karneval, Fasching, Helau oder Alaaf - die Narren und Närrinnen haben das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Versicherer, die trotzdem leisten. Wenn man ganz sicher gehen will, fragt man am besten vorher seinen betreuenden Versicherungskaufmann.
Versicherungen bei Frost und Schnee
Große Schneemassen können sich auf Dächern ansammeln, die je nach Schräglage des Daches leicht ins Rutschen geraten und Dachlawinen auslösen. Dies kann für Fußgänger und Autofahrer böse Folgen haben. Werden Passanten von einer Dachlawine getroffen, haftet in erster Linie der Hauseigentümer für mögliche Sach- oder Personenschäden, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat.
Tipp der Versicherungskaufleute: Lebenswichtiges gut absichern - Kleinkram unversichert lassen
In den nächsten Wochen werden wieder Gipfel gestürmt. Es ist Zeit für den aktiven Winterurlaub, der häufig auf Ski- und Snowboardpisten sowie auf Langlaufloipen verbracht wird. Dabei gehören leider Unfälle dazu. Dennoch verlangt der Wintersport kaum spezielle Versicherungsverträge.
Termin für 2007er-Zulagenanträge verstreicht am Jahresende
Im Abstellraum jedoch kostenlos Schutz bei Diebstahl
Bei Diebstahl und Brand keine Entschädigung von der Teilkasko: Dieses Loch in der Kasse droht Motorradeigentümern, die ihr Fahrzeug einfach mit Saisonkennzeichen unter einer Abdeckplane am Straßenrand überwintern lassen. Die Versicherungskaufleute empfehlen, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegzuschaffen: in einen Keller, eine Garage oder einen „umfriedeten“ Abstellplatz.
Winterreifen vermeiden Hakeleien mit Versicherungen
Der Winter naht und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer gilt jetzt der Bereifung. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als die Sommerbereifung. Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung.
Tipp: Immer Polizei rufen - Nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen sind tückisch, sondern auch das Risiko von Wild-Unfällen steigt wieder. Rund 225.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen. Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein.
Viele junge Erwachsene beginnen in diesen Tagen ihre Berufsausbildung oder ihr Studium. Damit fängt für sie ein neuer Lebensabschnitt mit allerlei Fragen rund ums Berufsleben, Finanzierung und Versicherungen an. Wichtig ist für die Berufseinsteiger, dass die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge zunächst für sie weiter gelten.
Schon über zwölf Millionen Bundesbürger bauen sich eine zusätzliche Altersversorgung auf und ‚riestern’. Für sie gibt es gute Nachrichten: Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. September 2009, dass alle Riester-Sparer ihre spätere Altersversorgung auch im Ausland beziehen können, ohne die staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Dies war bislang nicht möglich. Damit verstießen die in Deutschland geltenden Regelungen nach Auffassung des EuGH gegen geltende EU-Rechte, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren.
Nach zwei von drei schweren Unfällen ist gar nichts zu erwarten
25. August 2009 - Nachdem die Sommerferien in den meisten Bundesländern vorbei sind und der Schulalltag wieder eingetreten ist, machen die Versicherungskaufleute darauf aufmerksam, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Schulunfällen und auf dem Weg dorthin nur sehr wenig zahlt. So erhält ein 14-Jähriger bei einem 2008 eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität eine Rente von derzeit 336 Euro monatlich (neue Bundesländer: 285 Euro). Bei völliger Erwerbsunfähigkeit werden ihm 560 Euro (neue Bundesländer: 474 Euro) gezahlt, - zum Leben in Zukunft garantiert zu wenig.
Um so schneller kommt auch Geld von der Versicherung - Bei Schäden an Autos am einfachsten
Warmes Sommerwetter bringt nicht nur Sonnenschein. Sommergewitter sind eine natürliche Folge aufsteigender, feuchtwarmer Luftmassen. Starkregen, Gewitterböen, Blitzeinschläge und Brände können dabei einige Schäden anrichten. Dann steht die Schadensregulierung durch die Versicherungen an. Die Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Bei Autos, die durch umgestürzte Bäume, herab gefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden, ist das relativ unproblematisch. Solche Fälle sind Teilkasko-Sturmschäden. Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schäden zeitnah repariert werden.
Viele freuen sich auf den Beginn der Ferienzeit. Sie verspricht Erlebnisse und Erholung. Doch damit diese Zeit die schönste des Jahres wird, sollten Urlauber, bevor sie ihre Reise antreten, einen Versicherungscheck durchführen, rät der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Die wichtigste Versicherung ist dabei die Auslandskrankenversicherung. Sie leistet bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands in jedem Fall und kostet zirka 10-20 Euro Jahresbeitrag für die Familie. Sie springt auch beispielsweise ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport notwendig wird. Dieser kann schon mal bei einem Ambulanzflug von Mallorca nach Deutschland mit bis zu 8.000 Euro zu Buche schlagen.
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern
Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Beginn der Zeckeninvasion aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.
Seit Anfang August 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern jedem Bundesbürger schriftlich die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Die neue Nummer ersetzt die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer. Insgesamt erhalten 82 Millionen Bürger eine individuelle Steuer-ID, auch Säuglinge und Kleinkinder.
Selbständige Versicherungskaufleute sind Mittler zwischen Kunden und Unternehmen. Diese Schlüsselposition ist auf Dauer nur gewährleistet, wenn Versicherungsvermittler das Vertrauen rechtfertigen, das beide Seiten in sie setzen. BVK-Mitglieder verpflichten sich deshalb, strenge Berufsregeln einzuhalten.