Termin für 2007er-Zulagenanträge verstreicht am Jahresende
Riestersparer sollten zum Jahresende aufpassen: Denn alle, die 2007 einen Vertrag abgeschlossen und dafür noch keine Zulagen bei ihrem Anbieter beantragt haben, können dies für das Jahr 2007 nur noch bis zum 31.12.2009 tun. Danach ist die staatliche Förderung für die 2007er-Verträge unwiederbringlich verloren.
Immerhin fördert der Staat die Altersvorsorge über die Riester Rente in 2007 mit 114 Euro Grundzulage (Verheiratete: 228 Euro) und zusätzlich mit 138 Euro je Kind. Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, erreichen allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt durchaus vierstellige Summen. Voraussetzung für diese volle Förderung aber ist, dass 2007 drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag eingezahlt wurden.
Der Zulagenantrag sollte so bald wie möglich beim jeweiligen Riestervertragspartner eingereicht werden, damit er noch rechtzeitig an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) weitergeleitet werden kann. Ausschlaggebend ist zwar der Eingang des Antrags beim Vertragspartner. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen Schätzungen, wonach 25 Prozent der Riestersparer für 2007 noch keinen Zulagenantrag gestellt haben.
Falls man zu den Vergesslichen zählt, hilft ein so genannter Dauerzulagenantrag, den man bei seinem betreuenden Versicherungskaufmann stellen kann, sofern man eine Riesterversicherung abgeschlossen hat. Dann erfolgt die Beantragung der Zulage jährlich automatisch. Dennoch ist es ratsam, zumindest einmal pro Jahr seinen Riestervertrag nachzuprüfen, ob man die Riesterförderung erhalten hat.
Seit 2008 müssen jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in den Riestervertrag eingezahlt werden, um die volle Förderung zu bekommen. Wer weniger in seinen Riestervertrag einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Auch hier gilt eine Frist: Das Geld muss auf dem Riesterkonto noch in dem Jahr eingehen, für das später die staatlichen Zulagen beantragt und gewährt werden, also für 2009 noch in diesem Jahr.
Damit sich Riestern noch mehr lohnt, erhöhte der Staat die Zulagen für die Jahre ab 2008: Für jeden Riestersparer gibt es 154 Euro Grundzulage (Verheiratete: 308 Euro), pro Kind 185 Euro und für nach 2008 Geborene sogar 300 Euro. Schließen unter 25-Jährige einen Riestervertrag ab, erhalten sie zudem einen einmaligen „Startbonus“ von 200 Euro.