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Mit rund 23 Prozent ist mehr als jede fünfte Person 2008 aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden: Dies teilte am 21.9.2010 das Statistische Bundesamt mit. Dabei lag das durchschnittliche Alter derjenigen, die 2008 gesundheitsbedingt in den Ruhestand gingen, schon bei 55 Jahren. Für viele, insbesondere junge Erwachsene, mag dieser Altershorizont noch weit hin sein, aber eine Berufsunfähigkeit kann schneller eintreten als gedacht, beispielsweise, wenn eine unbekannte Allergie ausbricht oder ein Arbeits- und Freizeitunfall ein Ende der Berufstätigkeit erzwingt.

Daher ist zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) viel wichtiger als ‚Geld für später’, da die gesetzliche Sozialversicherung nur eine sehr kleine Rente wegen einer allgemeinen Erwerbsminderung zahlt, – und nicht aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit. Dadurch werden gesetzlich Versicherte einfach auf eine andere Erwerbstätigkeit verwiesen und müssen sich einen anderen Job suchen, wenn sie ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können. Diese monatliche Erwerbsminderungsrente liegt im Durchschnitt bei Männern bei 886 Euro und bei Frauen sogar nur bei 449 Euro. Dagegen sichert eine BU einen zuvor individuell vertraglich vereinbarten Lebensunterhalt ab.

Grundsätzlich gilt, dass ein früher Versicherungsabschluss zu niedrigen Prämien führt. Zudem ist für junge Menschen eine BU-Police gerade deshalb sinnvoll, weil sie in der Regel noch gesund sind. Denn vor Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die künftigen Versicherten alle ihre Vorerkrankungen angeben. Je mehr es davon gibt, desto teurer wird der Schutz.

Vermittler helfen bei Vertragsdetails
Doch beim Abschluss gibt es einiges zu bedenken: Weil sich die Absicherungshöhe einer BU am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen viele allerdings in der Berufsausbildung nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von wenigen hundert Euro. Davon kann heute niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten. Daher sollte im Vertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden. Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.

Auch sollte die Klausel „zuletzt ausgeübter Beruf“ als Grundlage für die Berufsunfähigkeitsprüfung festgeschrieben werden. Denn während der Ausbildung ist nicht immer klar, in welcher Branche und welcher Tätigkeit man später landet. Und wenn der Vertrag noch eine automatische Beitragsdynamik beinhaltet, kann die mögliche BU-Rente den Wertverlust durch die jährliche Inflation ausgleichen.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Laufzeit des Vertrages: Wer einen BU-Vertrag abschließt, sollte auch darauf achten, dass die Police mindestens bis zum 65. Lebensjahr, besser sogar bis zum anvisierten Renteneintrittsalter von 67 Jahren läuft. Dann kann auch keine Versorgungslücke kurz vor der Rente entstehen, wenn die BU-Leistung nicht mehr und die gesetzliche Rente noch nicht gezahlt wird. Beim Thema Absicherung gegen die eigene Berufsunfähigkeit ist guter Rat gefragt. Die Statistik belegt es leider auf nachdrückliche Weise.