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Selbständige Versicherungskaufleute sind Mittler zwischen Kunden und Unternehmen. Diese Schlüsselposition ist auf Dauer nur gewährleistet, wenn Versicherungsvermittler das Vertrauen rechtfertigen, das beide Seiten in sie setzen. BVK-Mitglieder verpflichten sich deshalb, strenge Berufsregeln einzuhalten. Die Mitgliedsunternehmen des BVK finden Sie unter der Rubrik VermittlerSuche.Berufspflichten gegenüber den Versicherten:

  • Die Beachtung der berechtigten Interessen der Versicherten hat Vorrang vor den eigenen Interessen.
  • Der selbständige Versicherungskaufmann muss für den Versicherten klar erkennbar sein als Versicherungsvermittler, dessen Aufgabe die gewerbliche Vermittlung von Versicherungsschutz für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen ist.
  • BVK-Mitglieder verpflichten sich, ihre Kunden lebensbegleitend zu betreuen und darauf hinzuwirken, dass der Versicherungsschutz permanent den veränderten Verhältnissen optimal angepasst wird. Besonders wichtig bei der Betreuung ist die Unterstützung in Schadensfällen.

Berufspflichten gegenüber den Versicherungsunternehmen:

  • BVK-Mitglieder sind stets bestrebt, ihre vertraglich übernommenen Aufgaben und Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.
  • BVK-Mitglieder bemühen sich nachdrücklich um die Erlangung aller für die objektive und subjektive Risikobeurteilung erforderlichen Angaben, um Schaden von dem Versicherungsunternehmen fernzuhalten, der durch eine falsche Risikobeurteilung entstehen könnte.
  • Vereinnahmte Versicherungsprämien sind treuhänderisch zu verwalten und unter Beachtung der getroffenen Vereinbarungen an das Versicherungsunternehmen abzuführen.

>> In der Rubrik Verbraucherinfo finden Sie aktuelle Informationen über Versicherungsverträge sowie Urteile zu Schadensfällen.