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Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern

Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.

Abgesehen von einigen spezialisierten Unternehmen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, hat sich das Gros der Versicherer bisher an die traditionelle Unfalldefinition geklammert, wonach ein "plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis" Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht. Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, noch auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.

Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt der BVK. Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können gewaltige und teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen.

Aber die Versicherung ersetzt eine FSME-Schutzimpfung auch nicht. Trotzdem ist sie sinnvoll, damit man in den kommenden Monaten sorgloser durch den Wald spazieren kann. Für Borreliose, an der in Deutschland jedes Jahr ungefähr 170.000 Menschen erkranken, existiert zwar keine Schutzimpfung, aber sie kann meist folgenlos und vollständig ausheilen, wenn sie rechtzeitig erkannt und mit Antibiotika behandelt wird.

Was aber tun, wenn ein Versicherungsunternehmen zum Beispiel noch nicht soweit ist mit den neuen Bedingungen? Dann sollten nach Vorstellung des BVK zum Beispiel Eltern mit mehreren Kindern in typischen Zecken-Infektionsgebieten ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und vereinbaren, dass das Zeckenbiss-Risiko gegen einen Beitragszuschlag in der privaten Unfallversicherung der Familie mitversichert wird.