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Bonner Erklärung 2014: „Faire Rahmenbedingungen für Ehrbare Versicherungskaufleute als Grundlage ihres sozialpolitischen Auftrags“

Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten in Bonn die nachstehenden Positionen und fordern die Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft auf, faire Rahmenbedingungen für den Ehrbaren Versicherungskaufmann als Grundlage für seinen sozialpolitischen Auftrag zu schaffen.
 
1. Lebensversicherungsreformgesetz
Die deutschen Versicherungsvermittler begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses beigetragen hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare und sozialpolitisch bedeutsame Berufsstand der Versicherungskaufleute unangemessen belastet wird. Die deutschen Versicherungsvermittler stellen fest, dass die Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 ‰ auf 25 ‰ nicht bedeutet, dass die Provision auf 25 ‰ begrenzt ist, sondern dass die Abschlusskosten nur bis zu dieser Höhe bilanziell geltend gemacht werden dürfen. Hier wird sich zukünftig zeigen, welche Versicherer zu ihren Vermittlern stehen. Das Gesetz jedenfalls verlangt keine Senkung oder Begrenzung der Provisionen. Die deutschen Versicherungsvermittler fordern hier ein partnerschaftliches und faires Verhalten ihrer Vertragspartner. Sie begrüßen die gemeinsamen Anstrengungen des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. und des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. bei der Initiative gegen die zwingende Offenlegung der Provisionen. Nur durch die gemeinsamen Aktionen konnte der Gesetzgeber davon überzeugt werden, dass die zwingende Offenlegung der individuellen Provision der Vermittler nicht zur Transparenz für den Verbraucher beiträgt, sondern zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte. Die deutschen Versicherungsvermittler fordern die Politik auf, die nunmehr gefundene Lösung der Offenlegung der gesamten Abschlusskosten („Gesamtkostenausweis“) langfristig festzuschreiben, um nicht weitere Verunsicherungen zu Lasten des Verbrauchers zu riskieren.
 
2. Revision der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD II)
Die deutschen Versicherungsvermittler begrüßen den Ansatz des europäischen Parlamentes, den Weg der Minimalharmonisierung vorzusehen, der den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit lässt, eigenständige Regelungen zu erlassen.
 
Die deutschen Versicherungsvermittler befürworten die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Versicherungsvermittlerrichtlinie auf den Direktvertrieb und den Internetvertrieb, die damit denselben Anforderungen unterliegen sollen wie auch der registrierte Versicherungsvermittler.
 
Die deutschen Versicherungsvermittler begrüßen es, dass sich die ursprüngliche Absicht der europäischen Kommission, die zwingende Offenlegung der Provisionen und Courtagen auf Kundenwunsch festzuschreiben, nicht durchgesetzt hat. Die deutschen Versicherungsvermittler fordern die Politik in Europa und auf nationaler Ebene auf, bei der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie maßvoll zu sein und die gerade erst beschlossenen Regelungen zur Offenlegung der Abschlusskosten durch das Lebensversicherungsreformgesetz nicht durch neue Vorgaben zu konterkarieren.
 
Die deutschen Versicherungsvermittler werden den Vorschlag von EIOPA, nähere Regelungen zur praktischen Ausführung der Vermittlerrichtlinie und insbesondere zum Umfang der Informationspflichten zu entwickeln, kritisch begleiten und fordern auch hier angemessene Maßnahmen, um die unternehmerische Freiheit der mittelständisch geprägten Vermittlerbetriebe nicht über Gebühr zu belasten.
 
3. Provisionsabgabeverbot
Die deutschen Vermittler setzen sich für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes ein. Ein Wegfall des Provisionsabgabeverbotes würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten führen und vor allem diejenigen begünstigen, die wirtschaftlich stark sind und aus ihrer Position Druck auf eine Absenkung der Provision ausüben können. Geschwächt würden hingegen vor allem Privatkunden.
 
Bei Wegfall des Provisionsabgabeverbotes würde die Entscheidung des Kunden, welches Produkt oder welches Versicherungsunternehmen er wählt, davon beeinflusst sein, wie und wo er die höchste Rabattierung erreicht, und nicht von der Qualität des Versicherungsschutzes.
 
Das Provisionsabgabeverbot hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde. Ohne Abgabeverbot ist zu befürchten, dass der Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert und selbst dazu verleitet wird, nicht nach seinem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abzuschließen, sondern nach der Höhe der Provision, die an ihn fließt, entscheidet.
 
Daher fordern die deutschen Versicherungsvermittler, das Provisionsabgabeverbot in einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, im Namen des Verbraucherschutzes tätig zu werden.
 
4. Aufsicht über Versicherungsvermittler
Die deutschen Versicherungsvermittler begrüßen die bestehende Aufsicht in der IHK-Organisation. Eine Aufsichtslösung, etwa durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin), wie teilweise auf politischer Ebene diskutiert wird, ist nicht zielführend.
 
Die bestehende Aufsicht hat sich bewährt, die Strukturen sind vorhanden, die Aufsicht ist wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch. Die jetzt regionalen Einheiten als Ansprechpartner vor Ort entsprechen den Erfordernissen des regionalen mittelständisch geprägten Marktes. Eine zentrale Behörde wäre durch den erforderlichen großen bürokratischen und kostenintensiven Aufwand nicht in der Lage, die große Anzahl der Versicherungs- und Finanzvermittler effizient zu beaufsichtigen.
 
Angesichts der positiven Erfahrungen seit der Umsetzung der EU‑Vermittlerrichtlinie im Jahre 2007 begrüßen die deutschen Versicherungsvermittler die Selbstverwaltungslösung und wünschen sich hier eine ausdrückliche bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zu Gunsten der IHK-Organisationen.
 
Der DIHK hat die Kosten für eine BaFin-Aufsichtslösung im Rahmen der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts auf 8.000 € jährlich pro Finanzdienstleister beziffert. Demgegenüber werden für eine Erlaubniserteilung für Versicherungsvermittler bei den IHK‘n etwa 200 € veranlagt (vgl. Stellungnahme des DIHK zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, BT-Drucksache 17/6051 vom 6.6.2011). Für viele Kaufleute würden die hohen Aufsichtskosten der BaFin einem verfassungswidrigen Berufsverbot gleichkommen.
 
Geht man also von rund 8.000 € jährlichen Mehrkosten für die BaFin-Aufsichtslösung aus, so könnte diese Mehrbelastung nur durch zusätzliche Provision oder Honorare der Versicherungs- und Finanzvermittler verdient werden. Dies könnte sich letztlich nachteilig für die Verbraucher auswirken. Nach alldem erscheint den deutschen Versicherungsvermittlern eine BaFin-Aufsichtslösung als nicht zielführend. Sie fordern daher, das bestehende gewerberechtliche System bei den Selbstverwaltungskörperschaften der Industrie- und Handelskammern für den deutschen Mittelstand zu stärken und explizit gesetzlich zu verankern.
 
5. Beratungsdokumentation
Die deutschen Versicherungsvermittler geben in der aktuellen Konsultationsphase zur Beratungsdokumentation zu bedenken, dass die bestehenden Regelungen zu den Beratungs- und Dokumentationspflichten der Versicherungsvermittler den Kundeninteressen genügen und keiner Neufassung bedürfen. Eine Standardisierung von Beratungsprotokollen ist kontraproduktiv. Sie läuft dem vom Gesetzgeber gewollten Zweck des Verbraucherschutzes zuwider und führt eher dazu, nicht kundengerechte Lösungen anzubieten. Eine Verbesserung der Beratungsqualität ist damit nicht verbunden. Im Übrigen trägt sie den individuellen Beratungsgesprächen nicht Rechnung. Die Dokumentations- und Beratungspflichten werden von den Versicherungsvermittlern ernst genommen. Der Beratungsverzicht wird in der Praxis als Ausnahmeregelung verstanden und auch so gelebt. Schließlich dient die Beratungsdokumentation beiden, den Kunden und den Vermittlern. In diesem Zusammenhang weisen die deutschen Versicherungsvermittler auf die vom BVK entwickelten Compliance- und Verhaltensregeln für Versicherungsvermittler hin. Im Hinblick auf Beratungs- und Dokumentationspflichten sehen die BVK-Compliance- und Verhaltensregeln vor, dass die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung mit besonderer Sorgfalt erfolgt und dabei wird beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat. Die deutschen Versicherungsvermittler fordern den Gesetzgeber auf, durch eine erneute Änderung der Regelungen zur Beratungsdokumentation den Kunden nicht zu verunsichern.
 
6. Verhaltenskodex des BVK (Compliance-Regeln)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Ende 2012 mit seinem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt, nur noch mit solchen Vertriebspartnern zusammenzuarbeiten, die den Verhaltenskodex des GDV als Mindeststandard anerkennen und praktizieren.
 
Es entspricht dem Selbstverständnis des BVK als stärkstem Vermittlerverband, eigene Verhaltensregeln auf der Grundlage des neuen Berufsbildes zu formulieren, die für alle BVK-Mitglieder Gültigkeit entfalten.
 
Neben der Einhaltung von Recht, Gesetz und kaufmännischen Gepflogenheiten steht die Wahrung der Kundeninteressen im Mittelpunkt der Verhaltensregeln. Insbesondere bei Abwerbung und Umdeckung sind wettbewerbsrechtliche Vorschriften und die unbedingte Wahrung des Kundeninteresses zu beachten. Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall sind untrennbare Tätigkeiten des Vermittlers. Ihre Vergütung ist so zu gestalten, dass die Unabhängigkeit der unternehmerischen Handlungen und Entscheidungen des Vermittlers gewahrt wird.
 
Der GDV hat die BVK-Verhaltensregeln als gleichwertig zu den Grundsätzen im Verhaltenskodex Vertrieb des GDV anerkannt, wobei die BVK-Verhaltensregeln inhaltlich über die des GDV hinausgehen.
 
Damit garantiert eine BVK-Mitgliedschaft eine Compliance-konforme Tätigkeit jedem Versicherungsunternehmen gegenüber im Sinne des GDV-Verhaltenskodex.
 
7. Das Berufsbild des Vermittlers
Die deutschen Versicherungsvermittler unterstützen das vom BVK entwickelte Berufsbild, das alle Vermittler vereinigt, unabhängig von Rechtsform, Vermittlerstatus oder Art der Vergütung. Das neue Berufsbild definiert sich nicht wie bisher schwerpunktmäßig über die Rechtsformen, sondern über die grundsätzliche Haltung und die grundsätzliche Meinung über den ehrenwerten Beruf des vermittelnden Kaufmanns.
 
Der BVK hat für dieses neue Grundverständnis der Angehörigen des Berufsstandes ein Modell entwickelt, das aus drei voneinander untrennbaren Komponenten besteht: 
  1. Dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden des Ehrbaren Versicherungskaufmanns, wie sie der vom BVK initiierte Verein Ehrbare Versicherungskaufleute e.V. (VEVK) formuliert und institutionalisiert hat. 
  1. Der festen Überzeugung, dass eine Beratung und Vermittlung im Verbraucherinteresse nur dann durchgeführt werden kann, wenn der Vermittler über den Nachweis der notwendigen Qualifizierung für seine hochkomplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit verfügt, wie er in den Weiterbildungs- Verpflichtungen der vom BVK mit gegründeten Brancheninitiative (gut beraten) vorgesehen ist. 
  1. Den Eigenschaften, Kompetenzen und dem Selbstverständnis eines Unternehmers, der sich bewusst allen Aufgaben stellt, die mit der Leitung einer Unternehmeragentur oder eines Maklerunternehmens verbunden sind, und aus dieser Grundhaltung heraus selbstbewusst aktiv und eigenverantwortlich auftritt und handelt.
 
Der Vermittler neuen Zuschnitts führt – unterstützt von BVK und Vertretervereinigungen – die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern aus der Versicherungsbranche auf Augenhöhe und verhandelt die Rahmenbedingungen und Konditionen seiner Geschäftstätigkeit als selbstbewusst handelnder und verhandelnder Kaufmann, der gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit, insbesondere durch Provisionsbegrenzung, Verlängerung der Stornohaftzeit sowie verbraucherfeindliche Bürokratisierung, ablehnt.
 
Die deutschen Versicherungsvermittler fordern von ihren Vertragspartnern, den Versicherungsunternehmen, Dialogbereitschaft und die aktive Unterstützung für die notwendige Weiterentwicklung des Berufsbildes.
 
Bonn, 24. September 2014