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BVK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts – Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in einem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts die Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung vorgeschlagen. Danach soll die Provision für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen auf rd. 8 Monatsbeiträge begrenzt werden, einschließlich sonstiger geldwerter Vorteile auf rd. 8,8 Monatsbeiträge.
 
In seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss lehnt der BVK den Gesetzentwurf ab. Er verurteilt Provisionsexzesse, weist aber darauf hin, dass diese Exzesse nur wenige Unternehmen und Vermittler betreffen, die Politik mit der Gesetzesinitiative wiederum und erneut den Eindruck erwecke, dass solche Exzesse in der Branche üblich seien. Im Übrigen bestehe bereits ein ausreichender Verbraucherschutz. Mit der VVG-Informationspflichtenverordnung muss schon heute der Versicherer den Kunden in Euro und Cent darlegen, wie hoch die Abschlusskosten in der Lebens- und Krankenversicherung sind.
 
Darüber hinaus sieht der BVK einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit und einen Eingriff in den freien Wettbewerb..
 
Die vollständige Fassung der BVK-Stellungnahme und den Gesetzentwurf finden Sie hier (244,51 kB, pdf).