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BVK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gendiagnostikgesetzes

Der Gesetzgeber strebt mit dem Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) das Ziel an, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren. Der Gesetzgeber sieht angesichts der Entwicklungen der Humangenomforschung die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben.

Die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu diesem Entwurf lesen Sie