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Stellungnahme des BVK zur Studie der PricewaterhouseCoopers Luxembourg S.á.r.l. (PwC Luxembourg) zu einer Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (IMD 2)

Im Auftrage der EU-Kommission hat die PwC Luxembourg einen Fragebogen erstellt, mit dem die möglichen Auswirkungen zu folgenden Punkten bestimmt werden sollen: 
  • Die Ausweitung der geschäftlichen Verhaltensmaßgaben in Artikel 12 und 13 (mit Ausnahme von Artikel 12 Abs. 2, der sich auf „fair analysis“ bezieht) auf die Versicherungsunternehmen, wobei die Artikel 12 und 13 der Richtlinie sich auf Informationspflichten der Vermittler beziehen,
  • die Einführung der Provisionsoffenlegung auf Kundennachfrage in der zukünftigen Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IMD2) und
  • die Anwendung von elementaren Grundsätzen in Bezug auf Interessenkonflikte in der zukünftigen IMD2.
Der 33 Seiten umfassende Fragebogen wurde u.a. mit der Europäischen Kommission abgestimmt und war dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bekannt, ohne dass dieser den BVK davon vor dem Versand der Fragebögen informierte oder in die Beurteilung einbezog. In den Gesprächen der letzten Monate mit der EU-Kommission wurde der BVK ebenfalls nicht von dem Projekt informiert, obgleich der BVK auch zu den oben genannten Zielen einer zukünftigen IMD2 eine umfassende Positionsbestimmung gegenüber der EU-Kommission abgegeben hatte.

Der Fragenkatalog ist nach Auffassung des BVK wenig geeignet, die erklärten Ziele zu erreichen. Der BVK begrüßt grundsätzlich das Befragungsobjekt, das dem Ziel dienen soll, die Auswirkungen einer Revision der IMD frühzeitig zu erkennen und in einer Studie festzuhalten. Der BVK begrüßt zugleich auch einige der bisher von der EU-Kommission angedachten Änderungen der IMD. Es ist daher zu bedauern, dass der Fragenkatalog im Wesentlichen nur Aussagen zur Offenlegung der Provisionen zulässt, und dabei gravierende Mängel in den Fragen aufweist.
 
Dies berücksichtigend empfiehlt der BVK seinen Mitgliedern, den Mitgliedern der Vertretervereinigungen und dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen, an der Frageaktion nicht teilzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die Mängel an der derzeitigen Fassung des Fragenkatalogs behoben werden.