| Pressemitteilung

Ade Marktwirtschaft

Kritik an gesetzlicher Begrenzung von Provisionen für Versicherungsvermittler

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert mit aller Entschiedenheit die gesetzgeberischen Eingriffe in die Verdiensthöhen seiner Berufsgruppe, wie sie in dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts (BT-Drucksache 17/6051) geplant sind. Demnach sollen die Vergütungen von Versicherungsvermittlern ab April 2012 bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen auf durchschnittlich neun Monatsbeiträge begrenzt werden. Die Stornohaftung wird von einem auf fünf Jahre verlängert.
 
„Das stellt nicht nur einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte freier Vertragspartner dar, sondern stellt eine ganze Berufsgruppe unter einen Generalverdacht“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die gesetzliche Deckelung. „Dabei wissen wir im Unterschied zu Bankern und Hedgefonds, dass unangemessen hohe Provisionen eher zu Vertragsstornierungen führen und damit zum Verlust des Provisionsanspruchs. Es ist ungeheuerlich, dass in einer Marktwirtschaft, insbesondere in einem Wirtschaftsbereich, der äußerst geringe Beschwerdequoten der Verbraucher kennt, der Gesetzgeber überflüssigerweise regulatorisch eingreift.“
 
Gesamtkosten entscheidend
Ungewöhnlich ist der gesetzliche Schnellschuss, weil das deutsche Recht gesetzliche Regelungen für Verdiensthöhen nur bei verkammerten Berufen kennt, wie etwa bei Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern etc., denen hoheitliche Aufgaben übertragen worden sind. Innerhalb einer freien und sozialen Marktwirtschaft sollten sich nach Ansicht des BVK die Vergütungssätze nach Angebot und Nachfrage sowie nach den Regeln des Wettbewerbs bilden und nicht nach staatlicher Vorgabe.
 

„Außerdem sind Kunden bereits ausreichend vor zu hohen Provisionen geschützt“, gibt der BVK-Präsident zu bedenken. „Denn schon seit 2008 müssen Kunden nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Kosten des Vertragsabschlusses, in der auch die Vermittlerprovision enthalten sei, auf Euro und Cent mitgeteilt werden. Die Verbraucher können also vergleichen, bei welchem Versicherungsunternehmen sie die höchsten oder die geringsten Kosten zu zahlen haben. Auf die Gesamtkosten kommt es an, nicht auf eine weitere gesetzliche Gängelung von Versicherungsvermittlern.“

BVK-Pressemitteilung vom 26. Oktober 2011