| Pressemitteilung

Bundesregierung: Verbraucherschutz ohne Verbraucherbedarf - Versicherungsvermittler sollen abgeschafft werden

Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten 10 Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung finden unter Versicherungsvermittlern Zustimmung und Ablehnung.
 
„Es ist richtig, die Honorarberatung durch Finanzanlage- und Darlehensberater zu regulieren und von dem Nachweis einer Qualifikation abhängig zu machen, so wie dies für Versicherungsberater schon seit 2007 vom Gesetz gefordert wird“, betonte Michael H. Heinz, Präsident des mitgliederstärksten Versicherungsvermittlerverbandes BVK. Der Vorschlag des Verbraucherschutzministeriums, dass es bestehende Vertragsverhältnisse auf Provisionsbasis, also Versicherungsvertreter nicht mehr geben soll, sondern neue Vermittler nur noch vom Kunden bezahlt werden und aus den Versicherungsprämien die Kosten der Vermittler dann in sogenannten Nettotarifen herausgerechnet werden müssen, bezeichnet Heinz als sozialistisch, bestenfalls als weltfremd. In Deutschland sind ca. 180 Versicherungsberater registriert, aber fast 170.000 als Versicherungsvermittler. „Der Verbraucher hat sich für den Versicherungsvermittler entschieden und eindeutig den Versicherungsberater als überflüssig angesehen“, so Heinz weiter.
 
Der BVK wirft dem Ministerium auch vor, dass die Begründung für die Förderung der Honorarberatung in dem Vorwurf liege, dass der Versicherungsvermittler seine Kunden provisionsorientiert berate, er also nicht das beste Produkt für den Kunden vermittle, sondern das, wofür er die höchsten Provisionen beziehe. Schon diese Begründung weist der BVK energisch zurück. In Deutschland seien ca. 80% aller Versicherungsvermittler Einfirmenvertreter, die nur die Produkte eines Versicherungsunternehmens vermitteln dürfen und daher, so der BVK, gar keine Möglichkeit haben, Produkte anderer Unternehmen, die eine höhere Vermittlungsprovision auslösen, zu vermitteln. „Es ist widersinnig, wenn jetzt das Verbraucherschutzministerium Honorarberatern auch die Möglichkeit zur Vermittlung von Verträgen einräumen will“, kritisiert Heinz, „also genau das, was es als Ursache von Falschberatungen den Versicherungsvermittlern unterstellt“.
 
Der BVK fordert mehr Marktwirtschaft, in der der Kunde entscheiden kann, wo und wie er beraten werden will, und nicht die Politik. Er sieht in den Eckpunkten des Ministeriums zugleich den Versuch, den Berufsstand der Versicherungsvermittler mit untauglichen sozialistischen Regulierungen abzuschaffen. Übrigens hält das Ministerium für die Honorare der Versicherungsberater eine gesetzliche Regelung nicht für zwingend.
 
BVK-Pressemitteilung vom 19.07.2011