| Pressemitteilung

BVK begleitet Regulierung konstruktiv

Maß und Mitte fördern Verbraucherschutz

Die Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) spricht sich für einen gelebten Verbraucherschutz, Besonnenheit bei der anstehenden Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), gleiche Wettbewerbsbedingungen online wie offline und für eine Wertschätzung der Beratung aus. Dazu verabschiedeten die BVK-Delegierten am 24. Mai in Berlin einstimmig den Leitantrag „IDD - Gelebter Verbraucherschutz durch professionelle Beratung und Betreuung“.

Der BVK begrüßt, dass im Zuge der Umsetzung der EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD viele seiner Forderungen vom Gesetzgeber aufgegriffen wurden und sieht sich deshalb in vielen Punkten bestätigt.

Dies betrifft beispielsweise den Grundsatz „Kein Vertrieb ohne Beratung“, die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbotes und die Bestätigung der Provision und Courtage als Leitvergütung.

Kritik an zunehmender Bürokratisierung

„Bei der noch zu beschließenden Versicherungsvermittlungsverordnung fordern wir jedoch vom Gesetzgeber, mit Augenmaß vorzugehen“, mahnt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die neuen gesetzlichen Pflichten binden schon erheblich unsere unternehmerischen Kapazitäten, und der bürokratische Aufwand wächst von Jahr zu Jahr. Auch die Evaluierung des LVRG sollte nicht noch zu größerer Belastung unseres Berufsstandes führen, da wir bereits in den letzten Jahren deutliche Einschnitte in der Vergütung erfahren haben.“

Schließlich haben die Vermittler einen sozialpolitischen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bedarfsermittlung der Verbraucher, insbesondere bei der privaten Altersvorsorge. Ihre Verbreitung ist vom Engagement und den Beratungsleistungen der Vermittler abhängig. „Wer die Axt an die Existenz der Vermittler anlegt, der legt die Axt an den Sozialstaat an“, betont BVK-Präsident Heinz.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen

Im Sinne des Verbraucherschutzes setzt sich der BVK auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem und Onlinevertrieb ein und wird weiterhin seine satzungsgemäße Aufgabe wahrnehmen, den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Dem diente auch seine erfolgreiche Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24, weswegen das Unternehmen bei Beratungs- und Informationspflichten nachbessern musste.