| Pressemitteilung

BVK: Inkrafttreten von RTS schränkt Handlungsfähigkeit ein

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürchtet, dass die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Union (EU), die sogenannten Regulatory Technical Standards – RTS, die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler unverhältnismäßig belasten werden. Die RTS werden zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und konkretisieren die EU-Offenlegungsverordnung, inwieweit sich Investitionsentscheidungen der Finanzmarktteilnehmer nachteilig auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange auswirken.

„Das Regulierungskarussell dreht sich immer stärker und setzt uns Fliehkräften aus, die unsere Handlungsfähigkeit als selbstständige Unternehmer immer weiter einschränken“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Als ehrbare Kaufleute sehen wir das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich als Chance, aber was wir ab kommenden Jahr anhand von seitenlangen, sogenannten Templates, also Vorlagen der RTS, bei unseren Kunden abfragen müssen, führt zu überbordender Bürokratie.“

Der BVK kritisiert, dass sich hier ein großer Spagat zwischen umfassender Transparenz zur Nachhaltigkeit und übersichtlicher Darstellung der diesbezüglichen Informationen auftut. Diese Kluft müssen die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler schließen.

Doch das ist nicht alles: Die Daten zum Abgleich der kundenseitigen Nachhaltigkeitspräferenzen, mit denen der Finanzmarktprodukte sind häufig nur rudimentär oder sogar überhaupt nicht vorhanden. Denn derzeit sind laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nur große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, transparente Daten vorzuhalten.

„Zwar unterstützt der BVK seine Mitglieder, um die neuen Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit bestmöglich zu erfüllen. Aber dennoch können aufgrund der fehlenden Transparenz Haftungsfallen für den Berufsstand lauern“, so BVK-Präsident Heinz. „Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn sich zukünftig herausstellen sollte, dass das vermittelte Finanzprodukt gar nicht zu den Nachhaltigkeitsinteressen des Kunden passt.“

Und zu allem Überdruss werden sich die RTS noch ändern. Denn in einer dreimonatigen Vetophase des EU-Parlaments und des Rats können die RTS noch überarbeitet werden.