| Pressemitteilung

BVK kritisiert unfairen Wettbewerb der Banken

Versicherungsvermittler tagen in Freiburg

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), for­dert die privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu einer fairen Zusammenarbeit auf. Dies ist die Kernforderung des BVK, die auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Freiburg vom 28.-29. Mai 2009 als Leitantrag verabschiedet wurde. Der größte Inter­essen- und Berufsverband der Versicherungsvermittler in Deutschland, der an die 40.000 Versicherungsvermittler vertritt, spricht sich für die Beachtung von Kundeninteressen und ‑wünschen sowie für eine quali­tätsgesicherte Beratung und Dokumentation aus. Die im BVK zusam­mengeschlossenen Vermittler treten darüber hinaus für einen besseren Datenschutz ein.

Mit Sorge beobachtet der BVK die Geschäftspraxis einiger Banken, die die Kreditvergabe mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versiche­rungen koppeln. Dabei nutzen die Kreditinstitute die Abhängigkeit ihrer Kunden aus und bewilligen Kredite oft nur dann, wenn gleichzeitig Ver­sicherungen abgeschlossen werden.

„Wenn man diese Praxis auf andere Branchen überträgt, ist das so, als wenn man beim Bäcker die Brötchen nur dann bekommt, wenn man gleich­zeitig in der Bäckerei eine Zeitung kauft“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des BVK. „Von dieser Geschäftspraxis sind meistens Bank­kunden betroffen, die dringend einen Kredit benötigen, wie beispiels­weise Selbständige und Existenzgründer. Sie haben dann keine andere Wahl, als die Ver­sicherungen abzuschließen, wenn sie bei ihrer Bank an Geld kommen wollen“, erläutert der BVK-Präsident.

Die Bedingung „Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Versiche­rung“ verurteilt der BVK in einem wohlverstandenen Kundeninteresse scharf. Darin sieht der BVK wettbewerbswidriges Verhalten der Kredit­wirtschaft. Der Bundesverband kritisiert die sich verändernde Geschäfts­politik von Banken, die nur eigene Gewinninteressen verfolgen und die Kundeninteressen auf sichere Kredite, Anlagen und Absicherungen in den Hintergrund stellen.

Gleiche europaweite Qualifikationsanforderungen
Der BVK tritt deshalb auf seiner Jahreshauptversammlung dafür ein, dass die Kreditvergabe nicht an den Abschluss von Versicherungen ge­koppelt werden darf. Außerdem sollen Unternehmen nicht gleichzeitig Kreditgeschäfte und Versicherungsvermittlungsgeschäfte betreiben dürfen. Des Weiteren fordert der BVK den Gesetzgeber auf, die Ver­wendung von Kundendaten zur weiteren Akquisition, die über die beste­hende originäre Vertragsbeziehung zum Bankkunden hinausgeht, zu untersagen und damit den bestehenden Wettbewerbsvorteil der Banken zu beseitigen.

Zum Schutze des Verbrauchers postuliert der BVK außerdem eine aus­reichende Qualifikation aller Finanzdienstleister und eine umfassende Verpflichtung zur Beratung sowie zur Information des Kunden mit einer konsequenten und lückenlosen Dokumentation des Beratungsprozesses nach dem Vorbild des Versicherungsvermittlerrechts. Sie sollen zudem, ähnlich wie heute schon Versicherungsvermittler, verpflichtet werden, eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzu­schließen, die bei Falschberatung und Vermögensschäden für Privat­anleger Leistungen vorsieht.
 
Die derzeitigen Wettbewerbsvorteile der Banken sieht der BVK im Widerspruch zum freien Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Deshalb tritt er für eine umfangreiche und einheitliche Regulierung des Finanzdienstleistungsvertriebs, eine Quali­fikation aller seiner Dienstleister und eine Kontrolle seiner Produkte in der EU ein. Diese Steuerung des Finanzmarktes soll schließlich nach dem Willen des BVK in einer EU-Richtlinie festgelegt werden.

BVK-Pressemitteilung vom 29. Mai 2009