| Pressemitteilung

Check24 vor Gericht

Landgericht München prüft BVK-Klage: Verbirgt sich hinter Check24 eine Vermittlungsplattform, die unlauter handelt?

Mit einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht München I wird der Prozess morgen fortgesetzt, der klären soll, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt. Geklagt hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, so der BVK in seiner Klageschrift. „All das geschieht, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten – das können wir im Interesse unserer Kunden so nicht akzeptieren und daher haben wir uns zur Klage entschieden“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Es müsse eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer geben, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung. Dem werde Check24 nicht gerecht, so der BVK.

Im Vorfeld der Klage hatte der Verband Check24 abgemahnt und aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Da das Vergleichsportal dazu nicht bereit war, reichte der BVK im September Klage ein. In seinem Vorgehen fühlt sich der BVK bestätigt durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Vorstoß öffentlich befürwortete.

Außerdem wird die Rechtsauffassung des BVK durch den Rechtswissenschaftler und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski bekräftigt: Eine Vergleichsplattform handle unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalte, die er benötigt, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Der BVK sieht diesen Tatbestand bei Check24 erfüllt.