| Pressemitteilung

„Gleiches Recht für alle“

Dieser freiheitliche Grundsatz moderner Gesellschaften findet leider nicht in allen Branchen und Berufszweigen seine Anwendung. Namentlich bei der Versicherungsvermittlung gibt es immer noch Bereiche, die von einer gesetzlichen Regelung ausgespart worden sind. Deshalb fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zusammen mit den Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen sowie mit dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) in der „Bonner Erklärung“, dass die neu zu fassende EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung für alle Versicherungsvermittler und für alle Vertriebsarten gelten soll.

„Banken müssen nur einen Mitarbeiter anstellen, der die gesetzlichen Voraussetzungen des Vermittlerrechts erfüllt, damit alle Bankangestellten Versicherungsprodukte vermitteln dürfen“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das ist ein Unding. Auch dass der Versicherungsvertrieb über das Internet keinen gesetzlichen Beratungs- und Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern unterliegt, ist ein Manko des bisherigen Gesetzes. Für diese Bereiche sollten bei der Neufassung der EU-Richtlinie auf jeden Fall gesetzliche Regelungen eingeführt werden.“
 
Doch die „Bonner Erklärung“ geht für den Verbraucherschutz noch weiter: Sie fordert, dass die Registrierung von Versicherungsvermittlern nur über ihre Unternehmen abgeschafft werden soll. Denn das bisherige Vermittlerrecht werde konterkariert, so BVK, AVV und Vertretervereinigungen, wenn von den 258.966 registrierten Versicherungsvermittlern über 177.211 (Stand: 30.9.2011) Einfirmenvertreter weder über eine Ausbildung verfügen noch eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen mussten.
 
„Mit der Neufassung der EU-Vermittlerrichtlinie muss erreicht werden, dass in der Vermittlerbranche für alle Vertriebswege einheitliche Vorgaben existieren“, betont Michael H. Heinz. Dazu gehört auch, dass das Vermittlerregister den Verbrauchern ausreichende Informationen über die Vermittler und ihre konkrete Qualifikation zur Verfügung stellt. „Es reicht nicht, dass - wie bisher - Verbraucher nur mit der Angabe von Paragrafen abgespeist werden“, so der BVK-Präsident.
 
BVK, AVV und die Vertretervereinigungen, die zusammen über 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland repräsentieren, kritisieren im Zusammenhang mit ihrer „Bonner Erklärung“ außerdem Pläne, mit der Revision der EU-Vermittlerrichtlinie auch eine Pflicht zur Offenlegung von Provisionen und Courtagen einzuführen. „Wir sind für eine Kostentransparenz, aber eine, die aussagekräftiger ist als der bloße Ausweis der Provisionen“, sagt Michael H. Heinz. „Wichtiger für Verbraucher ist doch, wie hoch insgesamt die Abschlusskosten einer Versicherung in Euro und Cent sind und nicht nur der Provisionsteil. Denn so wissen sie genau, welcher Teil der Prämie in den Versicherungsschutz fließt.“
 
In Deutschland ist das seit 2008 schon gesetzlich geregelt. Denn mit der VVG-Informationspflichtenverordnung wurden die Versicherer in Deutschland verpflichtet, bei privaten Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe in Euro und Cent auszuweisen. Die deutschen Versicherungsvermittler halten daher diese Transparenz der Abschlusskosten für ausreichend.
 
Eindeutig sprechen sich BVK, AVV und die Vertretervereinigungen auch gegen staatliche Eingriffe in Vergütungssysteme aus, wie sie mit Einführung von Netto-Tarifen zur Förderung der Honorarberatung angedacht sind. „Auch für die Überführung unseres Berufsstandes in den der Honorarberater, wie sie das Bundesverbraucherschutzministerium in seinem so genannten Eckpunktepapier verfolgt, haben wir nichts übrig“, stellt der BVK-Präsident kurz und bündig fest.
 
BVK-Pressemitteilung vom 26. Oktober 2011