| Pressemitteilung

Keinen Zwang mit dem Konto ausüben

BVK wendet sich gegen Kopplungsgeschäfte

Mit Sorge beobachtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Geschäftspraxis einiger Banken, die die Kreditvergabe an ihre Kunden mit dem Kauf anderer Produkte koppeln. Dabei wird die Abhängigkeit der Bankkunden ausgenutzt und Kredite nur dann bewilligt, wenn gleichzeitig Versicherungen oder andere Berater¬verträge abgeschlossen werden.

„Wenn man diese Praxis auf andere Branchen überträgt, ist das so, als wenn man beim Bäcker die Brötchen nur dann bekommt, falls man gleich¬zeitig in der Bäckerei eine Zeitung kauft“, kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des BVK. „Von dieser Geschäftspraxis sind meistens Bankkunden betroffen, die dringend einen Kredit benötigen, wie beispiels¬weise Existenzgründer. Sie haben dann keine andere Wahl, als die Ver¬sicherungen abzuschließen, wenn sie bei ihrer Bank an Geld kommen wollen“, erläutert der BVK-Präsident.

Der BVK kritisiert mit Nachdruck diese Kopplungsgeschäfte. Sie wider¬sprechen dem Anspruch einer kundenorientierten, seriösen und unab¬hängigen Beratung. Dieses Geschäftsgebaren geht an den individuellen Versicherungsbedürfnissen der Kunden vorbei und nutzt deren Abhängig¬keit aus. Zudem erhalten die Banken durch die Versicherungsabschlüsse wichtige Daten ihrer Kunden im Bereich der Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Ein Leitsatz der im BVK zusammengeschlossenen selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute ist es, als kompetente Dienstleister die Interessen ihrer Kunden zu schützen. Daher legen sie höchsten Wert auf faire Geschäfte auf gleicher Augenhöhe mit den Kunden. Sie identifizieren sich mit deren Anliegen und wecken mit ihrer Kompetenz das Verständnis für die Absicherung von Lebensrisiken.

Daher empfiehlt der BVK allen, die von unlauteren Kopplungsgeschäften betroffen sind, die neuen gesetzlichen Regelungen des Versicherungs¬vertragsgesetzes (VVG) zu nutzen. Beispielsweise können durch das seit dem 1. Januar 2008 geltende VVG Versicherungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen 30 Tage) ohne Angabe von Gründen wieder gekündigt werden. Bis dahin wird die Bank in der Regel den Kredit schon ausbezahlt haben.

BVK-Pressemitteilung vom 17.03.2008

17.03.2008