| Pressemitteilung

Neue Pflichten des Versicherungsvermittlers gehen auf Kosten des Verbrauchers - Vermittler kritisieren falsch verstandenen Verbr

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes, nach denen den Versicherungsvermittlern umfangreiche Pflichten zur Beratung und Information der Kunden sowie zur Dokumentation der Kundenberatung auferlegt werden sollen, werden vom Bundesverband Deutscher Versicherungsvermittler (BVK), dem größten deutschen Vermittlerverband, abgelehnt.

„Wir wollen einen breiteren Verbraucherschutz sowie eine gute und objektive Beratung des Kunden“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Es sei aber völlig überzogen, einen Kunden, der bei einem Exklusivvertreter abschließen will, darauf hinweisen zu müssen, dass keine Produkte anderer Versicherer vermittelt würden. „Dem Kunden, der einen VW kaufen will und einen VW-Händler aufsucht, muss man auch nicht sagen, dass keine Mercedes-Neuwagen angeboten werden und wo deren Vorzüge im Vergleich zum VW liegen“, kritisiert Heinz die Gesetzesabsicht der Bundesregierung. Abgelehnt wird vom BVK auch , dass der Kunde nach seinen Versicherungsbedürfnissen ausgefragt werden muss, auch dann, wenn er nur einen bestimmten Versicherungswunsch wie den nach einer Hundehalterhaftpflichtversicherung hat. Heinz weiter: „Wer sein Kfz versichern will, wünscht in der Regel keine Beratung darüber, ob er für seine Tochter noch eine Aussteuerversicherung abschließen will“. Die umfangreichen Beratungs- und Informationspflichten werden nach Auffassung des BVK zu einer Verteuerung der Versicherungsprodukte und somit zu einer finanziellen Belastung der Verbraucher führen.

Der BVK fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehenen Verpflichtungen für Vermittler auf die Anforderungen der Europäischen Richtlinie zu beschränken und diese Richtlinie in Deutschland im Verhältnis 1:1 umzusetzen.

Als diskriminierend empfinden es die Vermittler, dass nach dem Willen der Bundesregierung die Vermittler ihre Kunden darauf hinweisen sollen, dass bei Verzicht einer Beratung oder schriftlichen Beratungsdokumentation mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler gefährdet würden. Eine solche Verpflichtung, so der BVK, gäbe es bei keiner anderen Berufsgruppe.

BVK-Pressemeldung vom 25.10.2006