| Pressemitteilung

Prüfer kritisieren Versicherer

Staatliche Aufsicht bezweifelt Erlaubnis zum Versicherungsverkauf in Supermärkten

Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) liegen Informationen vor, nach denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Vertrieb von Versicherungen über Supermärkte und Handelsketten sehr kritisch sieht. Hintergrund ist ein nichtöffentliches BaFin-Schreiben an die Arag, das laut „Handelsblatt“ mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen droht, falls der Versicherer weiter Versicherungen über Supermärkte verkauft.

Der BVK rief bereits im September 2007 die BaFin an und hatte eine Untersagung des Vertriebs von Kinderunfall-Versicherungen über Penny-Supermärkte gefordert, weil damit gegen das Versicherungsvermittlerrecht verstoßen wurde. „Mit dem jetzt bekannt gewordenen BaFin-Schreiben an die Arag sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung voll bestätigt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die BaFin kritisiert, dass Discounter wie Plus für ihren Versicherungsverkauf von der Arag eine Provision erhalten.

Daher interpretiert der BVK das BaFin-Schreiben dahingehend, dass die staatliche Versicherungsaufsicht den Verkauf von Versicherungen in Supermärkten als nicht mit dem Gesetz konform sieht. „Auch nach unserem Verständnis missachten Versicherer mit dem Verkauf von Versicherungen über Penny, Plus und Tchibo die umfangreichen Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten, die jeder selbständige Versicherungsvermittler nach dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz erfüllen muss. Eine Beratung kann nun mal in Supermärkten nicht stattfinden. Das Verkaufspersonal weist keine Sachkundeprüfung zum Versicherungsvermittler auf und ist nicht als solcher bei den Industrie- und Handelskammern registriert. Zudem haben Supermarktverkäufer völlig andere Aufgaben als hochkomplexe Versicherungsverträge zu vermitteln“, führt der BVK-Präsident aus. „Es ist deshalb zu hoffen, dass sich die Versicherer durch das BaFin-Schreiben zukünftig an das Vermittlerrecht halten, das sie ebenso wie der BVK mitgetragen haben.“

BVK-Pressemitteilung vom 24. April 2008