| Pressemitteilung

Schonvermögen für Rentner einrichten

Vertrauen in Riester-Produkte zurückgewinnen

Damit sich riestern lohnt, muss der Staat Riester-Verträge im Rentenalter als Schonvermögen betrachten, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Seit Wochen diskutieren Rentenexperten, Politiker und nicht zuletzt Millionen Riester-Kunden, ob die private Altersvorsorge für Geringverdiener über Riester-Verträge überhaupt Sinn macht. „Gegenwärtig ist die Rechtslage so, dass die staatliche Grundsicherung im Alter in Höhe von durchschnittlich 703 Euro erst dann von den Sozialämtern gezahlt wird, wenn die von den Rentnern privat finanzierten Vorsorgeleistungen, in Form von Riester-Renten, Lebensversicherungen etc. nicht ausreichen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des BVK.

Berechnungen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zeigen, dass schon im Jahr 2022 die allgemeine Durchschnittsrente auf das Niveau der Grundsicherung absinken wird und davon rund zehn Prozent der derzeit 24 Millionen Rentner betroffen sein können. An die 2,5 Millionen Rentner würden dann auf Sozialhilfe-Niveau leben müssen. Sie würden aber erst Sozialhilfe erhalten, wenn sie zuerst alle ihre privaten Vorsorgeleistungen wie beispielsweise ihre Riester-Renten verwerten.

„Damit sparen heute viele Geringverdiener für die Sozialämter von morgen“, kommentiert Michael H. Heinz die derzeitige Sachlage. „Der Anreiz, privat über Riester-Renten vorzusorgen und damit den Sozialstaat in Zukunft zu entlasten, ist den betroffenen Geringverdienern schwer zu vermitteln.“ Der BVK tritt daher dafür ein, ähnlich wie bei Beziehern von Hartz-IV Leistungen, Rentnern ein Schonvermögen zu gewähren, das bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht angerechnet werden darf. Denn: „Erst wenn man weiß, dass private Sparleistungen von heute auch im Alter erhalten bleiben, bleibt die Motivation zu riestern erhalten“, sagt der BVK-Präsident.

Das mühsam erworbene Vertrauen in die private Altersvorsorge über Riester-Verträge, Lebensversicherungen und die betriebliche Rentenversicherungen kann mit der Einrichtung einer ausreichenden finanziellen Freigrenze für Rentner analog zu der von über 55-jährigen Hartz-IV-Empfängern untermauert werden, stellt der BVK klar. Dann wird es auch in Zukunft auf den Fluren der Sozialämter einigermaßen ruhig sein.

Ansprechpartner: Christoph Gawin, Tel.: 0228-22805-28