| Pressemitteilung

Ulrich Zander zum BVK-Vizepräsidenten wiedergewählt

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), des größten deutschen Vermittlerverbandes, wählte in Berlin am 22. Mai 2014 Ulrich Zander erneut zum Vizepräsidenten. Damit gehört der 58-Jährige seit 2002 ununterbrochen dem BVK-Präsidium an. Seine Amtszeit beträgt weitere vier Jahre. Ulrich Zander nimmt im Präsidium den Platz des vom Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) zu benennenden Vizepräsidenten ein. Der AVV wählt mit seinen 56 Vertretervereinigungen, die rund 40.000 Einzelmitglieder repräsentieren, im Rahmen des „Gemeinsamen Hauses“ mit dem BVK einen Vizepräsidenten. Dieser ist vom BVK zu bestätigen.

Ulrich Zander nimmt im BVK zahlreiche Funktionen wahr: Er führt den Vorsitz der Kommissionen für EU und Auslandsfragen, Ausgleichsanspruch, Bausparen und Finanzdienstleistungen sowie in der Personenversicherungskommission. Außerdem ist Ulrich Zander verantwortlich für die Finanzen des BVK. Darüber hinaus ist der Einfirmenvertreter aus Eschwege Vorstandsmitglied im AVV.

Auch auf internationaler Bühne ist er aktiv: Erst letztes Jahr wurde er vom europäischen Versicherungsvermittlerverband „Bureau International des Producteurs d’Assurances et de Réassurances“ (BIPAR), wieder einstimmig in das Management Comittee gewählt. Dort führt Ulrich Zander die Aufgabe des Schatzmeisters weiter, die er schon seit 2007 innehat. BIPAR vertritt die Interessen der Versicherungsvermittler auf europäischer Ebene und ist ein Zusammenschluss von 52 nationalen Organisationen aus 33 Ländern mit insgesamt über 80.000 Mitgliedern.

Ulrich Zander wurde gleichzeitig Schatzmeister von Partner of Intermediaries (POI), einer Initiative der nationalen Verbände der Versicherungsvermittler in Europa in Zusammenarbeit mit BIPAR.

Als Mitglied des Präsidiums des BIPAR ist er auch Mitglied im World Council des Weltverbandes der Versicherungsvermittler, der World Federation of Insurance Intermediaries (WFII).

BVK-Pressemitteilung vom 23. Mai 2014