| Pressemitteilung

Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie: BVK sieht sich von Bundesregierung bestätigt

Im gesetzgeberischen Verfahren zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD hat die Bundesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht. Durch die darin getroffenen Aussagen sieht sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in mehreren Punkten bestätigt.

„Wir begrüßen es sehr, dass sich die Bundesregierung dahingehend gegen den Bundesrat positioniert, dass Beratungs- und Dokumentationspflichten auch bei Fernabsatzgeschäften gelten sollen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn zu Recht weist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass sich in den letzten zehn Jahren die Kommunikationsmöglichkeiten deutlich erweitert haben, so dass auch von Direktversicherern und Online-Vertrieben die Einhaltung dieser wichtigen verbraucherschutzfreundlichen Regelung verlangt werden kann.“

Zudem sieht sich der BVK darin bestätigt, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz zu verankern. Hier geht die Bundesregierung mit der Aussage „…dass bei einer in Aussicht gestellten Provisionsabgabe der Verbraucher bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eher auf die Provisionsabgabe achten (würde), als auf den für ihn passenden Versicherungsschutz…“ vollkommen mit der BVK-Ansicht konform.

Auch begrüßt der BVK die von der Bundesregierung vertretene Position, die bestehenden Transparenzvorschriften festzuschreiben. „Zu Recht weist hier die Bundesregierung darauf hin, dass die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD von den Regelungen der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID für Kapitalanlageprodukte abweicht“, so der BVK-Präsident. „Daher würde eine Angleichung der Transparenzpflichten nach MiFID über eine regelkonforme Umsetzung der IDD unnötig hinausgehen und den gesamten Versicherungsvertrieb in Deutschland überflüssigerweise belasten.