| Pressemitteilung

Verbraucherschutzzentralen kassieren doppelt ab

BVK kritisiert Versicherungsberatung ohne gesetzliche Grundlagen

Besonders in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise assoziieren viele Verbraucherschutzzentralen mit einem Versprechen für ein Engagement für Kunden. Doch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist daraufhin, dass sich die Verbraucherschutzzentralen ihre Versicherungsberatungen kräftig bezahlen lassen. „Nach unseren internen Berechnungen handelt es sich dabei um einen Honorarkuchen von sechs Milliarden Euro, die die Verbraucher für die Dienste dieser Institutionen bezahlen sollen“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Zu diesem Schluss kommen Untersuchungen des BVK. Diese ergaben, dass Privathaushalte durchschnittlich 148,75 Euro im Jahr für die Beratungsdienste der Verbraucherschutzzentralen ausgeben. Legt man als Basis 40 Millionen Privathaushalte zugrunde, ergibt sich ein Milliardenmarkt für die Verbraucherschutzzentralen. „Vor dem Hintergrund, dass die Verbraucherzentralen schon aus Steuergeldern Mittel erhalten, ist das ein Skandal“, betont Michael H. Heinz. „Hier werden die Kunden gleich doppelt abkassiert, erstens durch ihre Steuerzahlungen, mit denen sie die Etats dieser Einrichtungen finanzieren, und zweitens durch die Honorarentgelte.“

Der BVK kritisiert auch, dass für die Verbraucherschutzzentralen die Versicherungsvermittlungsverordnung mit ihren strengen gesetzlichen Regelungen nicht gilt. Denn sie können bisher ohne Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, ohne jede Sachkundeprüfung sowie ohne jegliche Verpflichtung zur Dokumentation und Information die Verbraucher beraten. „Hier müsste der Gesetzgeber eine Reißleine ziehen und diese selbst ernannten Verbraucherschützer auf die bewährten gesetzlichen Regelungen, die für alle Versicherungsvermittler gelten, verpflichten“, fordert der BVK-Präsident. „Das wäre eine der angemessenen Konsequenzen, die aus der gegenwärtigen Finanzkrise zu ziehen wäre, anstatt ständig die Budgets der Verbraucherschutzzentralen mit Steuermitteln aufzufüllen.“

BVK-Pressemitteilung vom 29.Oktober 2009