| Pressemitteilung

Verein „Ehrbare Versicherungskaufleute“ gegründet

Zweite Stufe der BVK-Initiative gestartet

Mit der Gründung des Vereins „Ehrbare Versicherungskaufleute e.V.“ (VEVK) wurde die zweite Stufe der Anfang des Jahres vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gestarteten Berufsbild-Initiative „Ehrbarer Kaufmann“ realisiert. Bei der konstituierenden Sitzung wählten die acht Gründungsmitglieder, darunter das Präsidium des BVK und verdiente Versicherungsvermittler, aus ihrer Mitte den Ehrenpräsidenten des BVK, Ludger Theilmeier, zum Gründungs-Präsidenten. Peter Pietsch, Dieter Stein und Niels Weinhold wurden zu Vizepräsidenten gewählt. 
 
Nach Eintrag in das Vereinsregister steht der Verein allen im Vermittlerregister eingetragenen Versicherungsvermittlern offen, die öffentlich ein Bekenntnis zu den Grundtugenden des „Ehrbaren Kaufmanns“ abgeben wollen.
 
Bereits in 2011 hatte der BVK mit der Formulierung von 10 Tugenden die Grundlagen der professionellen Berufsausübung und Ethik zusammengefasst. Darin sieht die berufsständische Vertretung die identitätsstiftende Klammer aller Kaufleute, die sich mit der Absicherung und Vorsorge von Personen und Unternehmen beschäftigen. Diese zweistufige Initiative soll die Basis dafür schaffen, Versicherungsvermittler in der Branche und in der Öffentlichkeit so zu positionieren, wie es ihre unschätzbare wirtschafts- und sozialpolitische Bedeutung verlangt.
 
Der Verein „Ehrbare Versicherungskaufleute“ hat seinen Sitz in Hamburg. Nach der endgültigen Eintragung in das Vereinsregister wird er solchen Vermittlern eine Heimat geben, die sich zur Einhaltung der in der Satzung niedergelegten Qualitäts- und Ethikstandards verpflichten und sich zu den Tugenden des „Ehrbaren Kaufmanns“ als Grundlage ihrer Tätigkeit bekennen. Sie machen ihre wirtschaftliche Situation und ihre Handlungen durch eine Selbstauskunft in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis unter www.vevk.de transparent und überprüfbar. Zwei Vereinsmitglieder müssen für das neue Mitglied bürgen. Weitere Voraussetzung ist die Einreichung eines Führungszeugnisses. Eine Besonderheit stellt die Überprüfbarkeit der Einhaltung der Tugenden dar. Der Verein wird gegen Mitglieder, die nachweislich gegen die Tugenden verstoßen, bis hin zum Vereinsausschluss vorgehen. Im Streitfall entscheidet ein Spruch der bei der unabhängigen Handelskammer Hamburg angesiedelten Schiedsstelle, dem sich die Vereinsmitglieder unterwerfen.
 
Wer in den Verein aufgenommen wird, darf im Geschäftsverkehr und im öffentlichen Auftritt mit der Vereinsmitgliedschaft für sich werben. So kann ein Mitglied gegenüber seinen Kunden die überprüfbare Einhaltung der Berufsausübungs- und Ethik-Standards des „Ehrbaren Kaufmanns“ kommunizieren und sich gegenüber Wettbewerbern positionieren. „Wir leisten damit aus unserem Selbstverständnis heraus einen deutlich wirksamen Beitrag zum Verbraucherschutz“, so Michael H. Heinz, Präsident des BVK, der die Gründung des VEVK initiiert und vorangetrieben hat.
 
BVK-Pressemitteilung vom 24. Oktober 2012