| Pressemitteilung

Versicherungskaufleute plädieren für Riester-Rente

Studie der Deutschen Rentenversicherung bestätigt Position des Berufsstands

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch die neuen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (Bund) zur Rentabilität von Riester-Renten bestätigt. Demnach können gerade Geringverdiener sowie Versicherte mit mehreren Kindern durch die höhere Förderquote und die Kinderzulagen eine lohnenswerte Rendite erzielen. Diese kann nach Berechnungen des Sozialversicherungsträgers je nach Kinderzahl und eingezahlten Eigenbeiträgen durchschnittlich 2,8 bis 3,4 Prozent und mehr betragen.
 
„Damit hat selbst die staatliche Rentenversicherung, der man wahrlich kein Vertriebsinteresse von Riesterprodukten unterstellen kann, bekräftigt, dass sich das private Vorsorgesparen lohnt“, betont BVK‑Präsident Michael H. Heinz. „Wir Versicherungskaufleute fühlen uns dadurch bestätigt, plädieren wir doch schon seit Jahren für die private Altersvorsorge. Wir haben schließlich auch einen sozialpolitischen Auftrag und ein eminentes Interesse als ehrbarer Berufsstand, dass das hohe Absicherungsniveau in Deutschland auch zukünftig erhalten bleibt und Altersarmut kein Massenphänomen wird.“
 
Die Riester-Rente hat als Säule der privaten Altersvorsorge bisher viele überzeugt: Seit der Einführung im Jahr 2002 haben laut Bundesarbeitsministerium rund 16,2 Millionen Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen, davon knapp elf Millionen Riester-Versicherungen.
 
Beim ‚Riestern’ belohnt der Staat die Altersvorsorgesparer mit jährlichen Zulagen von 154 Euro sowie mit weiteren in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Riestersparer sogar 300 Euro pro Jahr vom Staat dazu. An die drei Milliarden Euro kommen so alljährlich den Riestersparern zugute.
 
„Das ist deshalb besonders für Familien interessant“, sagt der BVK-Präsident. „Folglich können gerade Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und hoher Kinderzahl hohe Renditen erzielen. Hinzu kommt noch, dass sie Aufwendungen für die Riester-Rente beim Einkommenssteuernachweis über den Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend machen können.“
 
BVK für Riester-Renten als Schonvermögen
Allerdings befürwortet der BVK, dass die Riester-Renten im Alter zum Schonvermögen gehören sollten. Gegenwärtig ist die Rechtslage so, dass die staatliche Grundsicherung im Alter in Höhe von durchschnittlich 750 Euro erst dann von den Sozialämtern gezahlt wird, wenn die von den Rentnern privat finanzierten Vorsorgeleistungen, in Form von Riester-Renten, Lebensversicherungen etc., nicht ausreichen.
 
„Damit wissen heute viele Geringverdiener, dass sie für die Sozialämter von morgen sparen“, informiert Michael H. Heinz. „Das mindert die Akzeptanz der privaten Altersvorsorge via Riester. Es ist zudem völlig unverständlich, warum gerade diejenigen den Sozialstaat zukünftig entlasten sollen, die privat vorgesorgt haben.“
 
BVK-Pressemitteilung vom 28. Juli 2015