| Pressemitteilung

Wenn Tests und Wirklichkeit differieren

Zum Stiftung Warentest-Urteil über Versicherungsvertreter

Sind 182 Einfirmenvertreter für 204.000 repräsentativ? Schließlich sind das nur knapp 0,09 Prozent der in Deutschland registrierten Versicherungsvertreter. Genau das suggeriert aber die Stiftung Warentest, wenn sie in ihrer jetzt herausgegebenen Fachzeitschrift „Finanztest“ von Oktober 2009 urteilt, dass Versicherungsvertreter ihre Kunden im überwiegenden Maße nur ausreichend beraten würden.

Der Test untersuchte die Beratungs- und Vermittlungsqualität bei der Absicherung existenzieller Risiken, wie Berufsunfähigkeit sowie eine angemessene Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall bei den 26 größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. „Finanztest“ kritisiert, dass die Mehrzahl der Einfirmenvertreter am Vorsorgebedarf der Kunden vorbei Versicherungen, wie Renten- und Unfallversicherungen, angeboten hätten, mit denen der gewünschte Schutz nicht erzielt werden könnte. „Das Testergebnis wirft ein falsches Licht auf die Vermittler“, kommentiert Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die veröffentlichten Ergebnisse. „Die Verbraucher sollten sich davon nicht verunsichern lassen und bedenken, dass im Gegensatz zum Bankensektor so gut wie keine spektakulären Fälle von Fehlberatung aufgetreten seien.“

Diese Einschätzung bestätigt auch der Jahresbericht 2008 des Ombudsmanns für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch. Im vergangenen Jahr sind in der auf Versicherungsfragen spezialisierten Schlichtungs- und Beschwerdestelle für Verbraucher nur 464 Beschwerden über Versicherungsvermittler eingegangen, bei 444 Millionen Versicherungsverträgen, die laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in den Büchern der Unternehmen stehen. „Das ist eine noch kleinere Quote von rund 0,0001 Prozent“, betont Gerald Archangeli. „Obwohl wir auch diese Beschwerden ernst nehmen und daran arbeiten, dass kein Kunde ohne den gewünschten Versicherungsschutz dasteht, kann man nicht ernsthaft behaupten, dass Versicherungsvertreter massenhaft falsch oder an Kundenwünschen vorbei beraten.“

Auch den Kritikpunkt von „Finanztest“, dass den wenigen getesteten Kunden häufig nur unübersichtliche und schwer verständliche Informationen zur Verfügung gestellt worden seien, lässt der BVK nicht gelten: „Der Gesetzgeber wollte den Verbraucherschutz stärken und verpflichtete die Versicherungsvermittler in den letzten Jahren durch eine Reihe von Gesetzesänderungen, wie beispielsweise der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz, dazu, unsere Kunden umfassend und vollständig zu informieren“, sagt Gerald Archangeli. Das führe eben bei allen Kundenkontakten zu einem kaum noch vertretbaren Informations- und Verwaltungsaufwand, den aber nicht die Versicherungsvertreter zu verantworten hätten. Archangeli: „Schon bei den Gesetzesberatungen zu der Informationspflichtenverordnung vertrat der BVK die Auffassung, dass hier über das Ziel hinausgeschossen wird und das dem Kundenschutz nicht entsprechen kann. Es verwundert uns daher, dass „Finanztest“ nun die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben den Versicherungsvermittlern anlastet. Das entspricht nicht der gebotenen Seriosität im Verbraucherinteresse.“

BVK-Pressemeldung vom 17. September 2009