| Pressemitteilung

Neues Berufsbild für Versicherungsvermittler - BVK-Compliance-Regeln sichern Zusammenarbeit mit Versicherern

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) entwickelte ein neues Berufsbild für Versicherungsvermittler. Es definiert mit den drei Erfolgsfaktoren Qualifikation, freies Unternehmertum und einem Bekenntnis zu den Prinzipien der Ehrbaren Versicherungskaufleute eine identitätsstiftende Klammer für alle in der Branche.
„Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Nachwuchsmangels und nicht nachlassender Angriffe auf unseren Berufsstand wollen wir mit dem neuen BVK‑Berufsbild die Leistungen und Aufgaben der Versicherungsvermittler umreißen und gleichzeitig eine feste Orientierung für die Zusammenarbeit mit den Kunden und den Versicherern geben“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz das Ziel des neuen Berufsbildes. „Mit den gleichzeitig beschlossenen Compliance-Regeln vermeiden wir zudem als größter Vermittlerverband, dass andere über die Verhaltensregeln unseres Berufsstandes bestimmen und uns vorschreiben, wie wir regelkonform zu handeln haben.“
 
Qualifikation, Ehrbarkeit, Unternehmertum
Der Erfolgsfaktor Qualifikation verpflichtet Versicherungsvermittler zu einer hervorragenden Basisausbildung und einer stetigen Weiterbildung seiner Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Schließlich gewährleisten nur profunde Produkt- und Marktkenntnisse eine Berufsausübung und Kundenberatung auf der Höhe der Zeit. Der BVK ist in dieser Hinsicht sehr aktiv und setzt sich als Initiator und Träger der größten Brancheninitiative der letzten Jahre „gut beraten“ nachdrücklich für eine Ausweitung der Weiterbildung der deutschen Versicherungsvermittler ein.
 
Der BVK gestaltete zudem mit den 10 Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute einen Regelkatalog, der u. a. auf politische und soziale Verantwortung, ethisch-nachhaltiges Handeln und darauf gründendes Vertrauen, bürgerschaftliches Engagement und faire Kundenbeziehungen abzielt. Durch den Verein „Ehrbare Versicherungskaufleute e.V.“ (VEVK) wird darauf geachtet, dass dieser Kodex eingehalten wird. Alle Versicherungsvermittler sind aufgerufen, im VEVK Mitglied zu werden.
 
Mit der Orientierung auf den freien Unternehmer kommt schließlich zum Ausdruck, dass Versicherungsvermittler freie, selbstbewusste und unabhängige Wirtschaftssubjekte sind, die betriebswirtschaftlich kalkulieren und nicht von Vertriebsvorgaben der Produktgeber geleitet sind. Als Unternehmer bekennen sich Versicherungsvermittler zum Leistungsprinzip und sind sowohl Treiber als auch Träger von Innovationen. Zur Vertretung ihrer unternehmerischen Interessen engagieren sie sich in der berufsständischen Interessenvertretung.
 
Unabhängig von dem Berufsbild versteht der BVK seine Compliance‑Regeln als seinen neuen ‚Code of Conduct’ für Versicherungsvermittler. Er schreibt die Leitlinien zur ordentlichen und gesetzeskonformen Berufsausübung unter Berücksichtigung der Tugenden des Ehrbaren Kaufmanns fest und soll von den Versicherern als Grundlage für eine Zusammenarbeit verwendet werden. Mit dem neuen Berufsbild macht der BVK zusätzlich deutlich, welches Potenzial in der Tätigkeit der Versicherungsvermittler steckt.

BVK-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2013

Neues Berufsbild und Compliance-Regeln

Neues Berufsbild