| Pressemitteilung

Vermittlerverband verklagt Vergleichsportal

Gericht soll klären, ob Verbraucher auch im Internet Schutzrechte genießen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Internetvergleichsportal Check24 wegen unlauteren Wettbewerbs vor dem Landgericht München Anfang September verklagt. Der Vermittlerverband wirft dem Betreiber der Website vor, unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals Verbraucher anzulocken, um letztendlich Versicherungsverträge darüber abzuschließen, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten.
Der BVK ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren nicht ohne Grund die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler erhöht hat. Hierzu zählen die deutliche Übermittlung der Statusinformation beim ersten Geschäftskontakt, eine individuelle Leistungs- und Bedarfsanalyse sowie die Beratungsdokumentation. Damit soll Transparenz hergestellt und der Verbraucherschutz gestärkt werden.
 
„Wir stehen als ehrbare Versicherungskaufleute voll dahinter“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Aber warum sollten allein Versicherungsvermittler diese strengen gesetzlichen Regelungen erfüllen? Das Prinzip der Firmenwahrheit und -klarheit muss für alle gelten. Die vermittelnden Internetvergleichsportale sollten ebenfalls diese Anforderungen erfüllen müssen. Deshalb hat der BVK das Vergleichsportal Check24 verklagt. Schließlich ist der Kunde in der virtuellen Welt aufgrund des fehlenden persönlichen Kontakts besonders schutzbedürftig.“
 
Auch die politisch verabschiedete EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive) sieht vor, dass Online-Vergleichsportale gegenüber sonstigen Versicherungsvermittlern nicht privilegiert werden und dieser Vertriebskanal Befragungs- und Beratungspflichten zu erfüllen hat.
 
Check24 hat bereits seine grundsätzliche Verteidigungsbereitschaft im Klageverfahren angezeigt und erarbeitet zurzeit die Klageerwiderung. Der BVK rechnet damit, dass diese Anfang November beim zuständigen Landgericht München vorliegen wird. Danach wird voraussichtlich ein Termin für die mündliche Verhandlung festgesetzt.
 
BVK-Pressemitteilung vom 28. Oktober 2015